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  • Thema von Steuerschnecke im Forum Staatl. geprüfte/r Bet...

    Hallo,

    ich habe dieses Jahr grade meine Ausbildung als Steuerfachangestellte abgeschlossen und hatte mir schon länger vorgenommen danach zu studieren.
    Hatte auch schon alles mit meinem Arbeitgeber besprochen, dass ich halt ab dem Sommersemster nächstes Jahr ein Studium machen möchte.

    Kurzfristig habe ich mich jetzt jedoch umentschieden und werde ab August ein Studium zur staatl. geprüften Betriebswirtin machen mit dem Schwerpunkt Rechnungswesen. Diese Fortbildungsmaßnahme wurde uns an unserer Verabschiedung vorgestellt.
    Es ist eine bessere Alternative für mich, da ich nicht wusste wie ich das machen soll mit der Studiengebühr, denn dabei fällt sie nicht an.

    Warum ich das hier rein schreibe, um eventuell gleich gesinnte zu finden, mit denen man sich austauschen kann!!!

    LG
    Mandy

  • Meine regelmäßigen ArbeitenDatum31.05.2007 20:37
    Also bei mir ist es so, dass ich zwar von meinem Ausbildungsbetrieb übernommen werde, aber sich für mich trotzdem alles ändert und es fast so ist als wenn ich wo neues anfange.
    Also wir sind eine Tochtergesellschaft von einer großen Gesellschaft und ab 2008 gehören wir wohl sowieso ganz damit rein, also das wir nur noch da angestellt sind.
    Ja und weil die von der großen Gesellschaft Hilfe brauchen arbeitet ich eigentlich zum größenteil nur noch bei den und musst meine eigenen Mdt. abgeben.
    Bei uns kommt kein neuer Azubi, aber bei der großen Gesellschaft sind 2 neue.

    Wir sitzen auch in einem Gebäude und demnächst soll ich unten bei den sitzen.

    Naja, das ganze ist nur für ein Jahr.

    LG
    Mandy
  • FrischlingDatum14.05.2007 19:09
    Foren-Beitrag von Steuerschnecke im Thema Frischling

    siehe mündliche Prüfung.

  • Meine regelmäßigen ArbeitenDatum10.05.2007 05:49

    Das ist echt doof, wenn man gar nicht machen kann. Meinst du denn, dass du demnächst mehr machen darfst oder bleibst du immer der Auszubildende!?
    Ich kann dich verstehen, dass du Angst hast dich woanders zu bewerben. Ich durfte viel machen und hätte Angst gehabt woanders hin zu müssen, weil ich da dann nicht wüsste wen ich ansprechen kann. Man hat ja manchmal auch blöde fragen, die man nicht jedem stellen möchte.

    Aber wenn es so weiter geht und du nicht viel lernst, dann würde ich mich lieber weiter bewerben. Sonst bleib eine Zeit da und bewirb dich dann.

    Gruss
    Mandy

  • UnterlagenDatum07.05.2007 20:59
    Thema von Steuerschnecke im Forum Unterlagen zum Unterricht

    Im Unterpunkt Wie ist die Ausbildung findet ihr etwas über Steuerpflicht und das Schema bis zum zu versteuerndem Einkommen.

    Im Punkt Abschlussprüfung findet ihr ein Schema für die USt.

    Gruss

  • FrischlingDatum07.05.2007 20:57
    Foren-Beitrag von Steuerschnecke im Thema Frischling

    Danke schön. Bin auch froh, wenn ich es hinter mir habe.

    Wirst du schon schaffen, die Zwischenprüfung ist ja auch eh nicht so wichtig. Spricht später keiner mehr drüber, also nicht so schlimm wenn es nicht so super wird.

    Wieso hast du es nicht anderherum gemacht, also beendest die Ausbilung schon früher?
    Obwohl so ist ganz gut, dann bekommst du das andere wenigstens mit. AO ist echt scheiße allein zu lernen.

  • FrischlingDatum07.05.2007 07:53
    Foren-Beitrag von Steuerschnecke im Thema Frischling

    Im Prinzip kann man mir gratulieren, also bei der mündlichen kann nichts mehr schief gehen.

    Also wir haben in der Schule mit dem Bornhofen gearbeitet, sowohl in Rechnungswesen als auch in Steuerlehre. Also ESt musst du dich auf jeden Fall selber erarbeiten, aber USt kommt eigentlich erst im 2 Lehrjahr richtig.
    Also mal kurz eine Rheinfolge des Stoffes in Steuerlehre. (So war es bei mir)

    -Einteilung der Steuer, etwas über die einzelnen Finazbehörden, Über Hilfeleitung in Steuersachen, über Steuerverwaltungsakt, Fristen,Fistberechnung, Termine (Das gehört alles zu Abgabenordnung, den rest macht man im 3ten.

    -Und dann fing es im EStG mit §1 an: Steuerpflicht
    -§26 ff. Veranlagung
    -Gewinneinkunftsarten und Überschusseinkunftsarten.
    Dann das Schema bis zu zu versteuernden Einkommen
    -Ermittlungs- u. Veranlagungszeitraum
    -Über Arbeitnehmer, Dienstverhältnis und Arbeitslohn (was alles dazu gehört)
    _Werbungskosten (was das ist)
    -Geldwerter Vorteil
    -Als man das konnte hat man dann die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit ermittelt
    -Einkünfte aus Kapitalvermögen
    -Eink. aus Vermietung und Verpachtung
    -Sontige Einkünfte
    -Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (gehören zu Sonstigen, haben aber auch extra §)
    -Betriebsvermögensvergleicht (Gewinnermittlungsmethoden
    -Eink. Land- u. Forstwirtschaft
    -Eink. Gewerbebetrieb
    -Eink. aus selbstständiger arbeit

    -Altersentlastungsbetrag/Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
    -Verlustausgleich/Verlustabzug
    -Sonderausgaben

    Und der rest kam dann nach der Zwischenprüfung.
    Ist eine ganze Menge, hier auch noch zwei Anhänge. Gerne auch noch mehr.

  • FrischlingDatum06.05.2007 20:56
    Foren-Beitrag von Steuerschnecke im Thema Frischling

    Hallo,

    wieso überspringst du das 1. Lehrjahr? Also ich bin jetzt grade fertig bzw. Ende des Monats nach der mündlichen.

    Hast du schon mal Rechnungswesen gehabt? Gucke mal in meine Schulunterlagen was so im ersten alles war, kannst dir ja auch mal die Zwischenprüfungen angucken, die sind mit Lösungen.

    Also helfe gerne.

    Gruß

    Mandy

  • Erst mal muss man das WAS klären..Datum02.05.2007 04:33

    Den Bilanzbuchhalter kann man erst nach 2 oder 3 Jahren Berufspraxis machen, also man wird vorher nicht zu den Prüfungen zugelassen. Und den Steuerfachwirt, ich glaube nach 4 Jahren.
    Studium ist natürlich sofort möglich, wenn man Abitur hat. Dann kann man auch sofort nach dem Studium den Steuerberater in Angriff nehmen. Diplom-Kfm. wir aber in der Regel nicht mehr angeboten, es heißt jetzt Bachlor.

  • 2 AufgabenDatum05.04.2007 09:55
    Foren-Beitrag von Steuerschnecke im Thema 2 Aufgaben

    Also zu Aufgabe 1 würde ich anders buchen, bei der Wertberichtigung von 70% bucht man ja Abschreibung UV an EWB 7.000€. Wenn diese Forderung jetzt doch nicht uneinbringlich ist, würde ich EWB an Erträge aus abgeschriebenen Forderungen buchen. Also auf jeden Fall nicht an zweifelhafte Forderungen, da wir es bereits auf zweifelhafte Forderungen stehen haben.

    Und zu Aufgabe 2 würde ich genauso buchen.

    Gruss Steuerschnecke

  • Meine regelmäßigen ArbeitenDatum30.01.2007 00:13
    Thema von Steuerschnecke im Forum Was dürft ihr in euren...

    Hallo,
    ich weiß ja nicht wie es euch in eurem Betrieb ergeht.
    Also abgesehen von eventuellen Problemen mit dem Chef oder Mitarbeitern ist es echt super.
    Ich bin jetzt im 3 Ausbildungsjahr (habe also bald Prüfung) und darf wirklich alles machen! Habe seit dem 2. Ausbildungsjahr eigene Mdt. von denen ich die Buchführung, Löhne, Abschlüsse, Steuererklärung mache.
    Habe sogar jetzt schon eine Bilanz für eine GmbH & Co KG machen können.
    Also wenn ihr nicht viel machen dürft, dann rate ich euch mindestens mal einen Blick in die Unterlagen zu werfen und sich die Steuererklärungen oder Abschlüsse anzugucken.

    Würde mich echt mal interessieren was ihr so machen dürft.
    Freue mich auf Antworten.

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