Du musst hier unterscheiden zwischen Buchführung und Steuerrecht. Im Rahmen des Steuerrechts versteht man und Betriebseinnahmen und Erträgen bzw. Betriebsausgaben und Aufwendungen das gleiche(bsp. § 4 IV EStG), jedoch im Rahmen von Buchführung sind diese Begriffe zu unterscheiden.
Mit Ausgaben und Einnahmen werden im Rahmen der Buchführung die Bestandskonten angesprochen und mit Erträgen und Aufwendungen nur die Erfolgskonten. Aber auch hier gibt es einzelne Überschneidungspunkte zwischen Aufwand und Ausgaben bzw. Einnahmen und Erträgen.
Falls du es dir nochmal anschauen, willst les es dir im Bornhofen durch.
Also ich mache immer noch keine Löhne, natürlich ab und zu mal ein zwei ganz einfache. Doch nicht mehr. Ich würde gerne mehr Lohn machen, denn wie ich es hier lese aber auch so mit bekomme in der PRaxis lernt man bei Löhnen nur durch PRaxis und Fehler.
Ich hoffe das ich bis Sommer auch einige Löhne und Buchführungen fest habe, denn dann komme ich vom 1Lehrjahr ins 3.Lehrjahr.
das wird sich zeigen. Ich muss erstmal die LEhre schaffen. Danach werde ich einen der Weg dir mir offenen stehen beschreiten. DOch jetzt zu sagen ich mach das oder das ist schwierig, da ich noch gar nicht die LEhre erfolgreich bestanden habe, um diese Wege beschreiten zu können.
Es ist einzig und allein die Regelstudienzeit desird. Studienganges ausschlaggebend. Regelstudienzeit ist nicht die Zeit, die wirklich aufgewendet wird.
Du sagst es die Regelstudienzeit soll 6 Semester sein oder 8 Semester. Jedoch ob du das Studium in 4 oder 10 Semester absolvierst ist doch dir selbst unterlassen.
Eine Möglichkeit ist ein 3 Jähriges Studium (BA) von 3 auf 2 Jahre zu verkürzen. Dann 3 Jahre arbeiten und du kannst die Prüfung ablegen. Die Bundeswehrzeit kann man sich soweit ich weiß als Mann anrechnen lassen. Somit könnte man, wenn alles perfekt läuft nach 4 Jahren und 2 Monaten die Steuerberaterprüfung ablegen.
Es geht alles, wenn man möchte. Man soll nichts von Anfang ausschließen. Jedoch zählt für mich nun erstmal die Ausbildung erfolgreich abzuschließen, danach kommt der nächste Schritt. Immer einen Schritt vor den anderen, danach den zweiten und nicht den zweiten vor dem ersten.
Wieso macht ihr nicht z.B. Studiengänge mit Schwerpunkt Steuern an FHs oder Wiwi oder ähnliche Bachlor an der Fernuni Hagen. Diese gehen alle neben dem Beruf.
ich hoffe irgendwann auch mal so viel zu tun zu haben wie ihr. Im moment habe ich noch kein einziges eigenes Mandat immer nur die Sache die mir gegeben werden.
Ich weiß das die Steuerberaterprüfung eine Durchfallquote von 80% hat.
Vom zeitlichen Rahmen passt meine Planung, nur ist halt die minimal Zeit.
Du hast Recht, dass viele mit langjähriger Erfahrung durch die Prüfung fallen. Doch dazu will ich sagen, dass was du in der Praxis lernst ist für die Praxis sehr wichtig. Jedoch oft von der Theorie die du für die Steuerberaterprüfung brauchst meilenweit entfernt. Somit kann man nicht sagen, weil Leute die jahrelange Praxis haben durchfallen, fällt ein Anfänger auch durch.
Es kommt einfach darauf, dass du Glück in den Klausuren und der mündlichen Prüfung hast, was die Themen angeht.
Was deine zitierte Gesetzesstelle angeht hast du recht. Jedoch bin ich gespannt, ob sich das in naher Zukunft ändert, da es seid 2006 nur noch Jura-Studium gibt, welches länger als 8 Semester ist. Alle neuen Bachlorstudiengänge haben eine Regelstudienzeit von 6 Semster + Master wären es dann 8.
Bei dem Rechnungswesenbuch, fehlt die Behandlung von Dienst und Werkleistungen, die Kostendeckelung und einige Besonderheiten der Fahrtenbuch- und 1%-Regelung.
Was das Prüfungsbuch für steuerfachangestellte angeht, da sind meiner Meinung auch bei Privateinlagen einige Punkte vergeessen, beim Ort der Sonstigen Leistungen fehlen hinweise, aber auch bei § 21 EStG. Das sind dich ich vor kurz gesehen habe. Doch ich habe auch von einigen anderen gehört das Buch ist sehr lückenhaft.
Du magst zwar recht haben, dass wenn alles drin stehen würde es deutlich teurer wäre. Doch aus dem was bei mir in der BErufsschule oder bei Bekannten in Klausuren gelaufen ist, weiß. Wird gerade in Klausuren das abgefragt, was die einzelnen Punkte etwas schwerer macht. Denn z.b.: § 21 Einkünfte ohne die einigen Besonderheiten kann jeder zusammenrechnen, man setzt sich von anderen nur ab wenn man auch diese Ausnahmen kann.
Ich für meine Sache arbeite im Moment mit 2-3 Lehrbüchern und den Unterlagen aus der Schule um mich in den einzelnen Gebieten fit zu machen. Ob damit dann alle Ausnahmen abgedeckt sind weiß ich nicht. Vor kurzem hatte ich einen Fall in einer Klausur, da kam ich auf eine Ausnahme nicht die auch nicht in Büchern stand, jedoch im GEsetz habe ich sie gefunden. Daher arbeite ich auch extrem viel nur mit dem Gesetz. Doch auch in der Berufsschule fällt mir auf, dass einzelne Jahrgänge unterschiedlich viel beigebracht bekommen, was die Ausnahmen angeht.