Hallo liebe Steuerfachfuzzi,
ich bin selber im 3. LJ und die Einordnung ist eigentlich nicht so schwer.
Es gibt ein Paar §§, die Du dir einfach merken sollst:
1. § 19 - EK aus nichstselbstänidger Arbeit (sprich Angestellte, Arbeiter, Beamten...)
2. § 20 - Kapitaleinkünfte (Zinsen aus Einlagen(Sparbüchern), Dividende, Gewinnanteile aus Beteiligungen...)
3. § 18 - EK aus selbständiger Arbeit (Freiberufliche: Ärzte, Rechtstsanwälte, Steuerberater... vorsicht, da musst Du lernen es von § 15 zu unterscheiden, im §18(1)Nr.1 sind Berufe, bzw. Tätigkeiten aufgeführt, die unter dieses Gesetz fallen)
4. § 15 - EK aus Gewerbebetrieb (sind EK aus gewerblichen Unternehmen (Tischler, Becker, Friseur, Industriebetriebe und wichtig - alle GmbH's, denn die GmbH's unabhängig von ihrer Art der Tätigkeit fallen unter § 15, sogar wenn es SteuerberatungsGmbH ist)
5. § 22 - sonstige EK (Renten aus gesetzlichen Rentenkassen und aus Vericherungen, hier aufpassen mit Pensionen oder Versorgungsbezügen - die gehören mämlich in § 19, da die vom Arbeitgeber bezahlt werden)
6. § 21 - EK aus Vermietung und Verpachtung (da ist ja alles klar)
7. § 23 - Private Veräßerungsgeschäfte (wenn Du z.B ein Haus verkaufst, den Du weniger als 10 Jahre im Besitz und nicht selber drin gewohnt hast)
8. § 13 - EK aus LaFo (Land- und Forstwirtschaft, da glaube ich gibt es keine Probleme bei Zuordnung, obwohl da gibt es auch bestimmte Voraussetzungen und wenn die nicht erfüllt sind, fallen die EK unter § 15, aber das werdet ihr in der Schule noch genauer lernen)
So und was jetzt die Freibeträge betrifft, findest in jedem § zu den EK, falls es welche gibt.
Was die WK-Pauschbeträge angeht, findest Du alles in § 9a EStG. Die Pauschbeträge werden immer berücksichtig wenn keine tatsächliche WK angegeben sind oder die sind niedriger als Pauschbetrag.
Ich hoffe, ich konnte Dir damit behilflich sein...
Gruß
larumi