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  • Thema von presdige im Forum Wissensaustausch allge...

    Hallo,

    ich habe einen kniffligen Fall auf dem Tisch liegen und weiss vom Grunde her gar nicht wie ich ihn anfangen soll.

    Ich schilder euch mal den Fall:

    Eine zerstrittene Erbengemeinschaft hat im Osten ein unbebautes/"illegal" bebautes Grundstück. Dieses Grundstück hat 2475 qm. Meiner Mandantin gehören davon 1485 qm den anderen vier Erben gehören jeweils 247,5 qm. Meine Mandantin ist mit den anderen vier Erben zerstritten. Meine Mandantin würde Ihren Anteil des Grundstückes gerne verkaufen weiss aber das die anderen vier diesem Verkauf nie zustimmen würden.

    Zum Fall: Das Grundstück schliesst an einem bebauten Grundstück an dessen Eigentümer ein schwerbehinderten Sohn hat und für den sein Haus nach der Wende umgebaut hat und sich 150 qm vom Grundstück der Erbengemeinschaft angeeignet hat und dort einen behinderten gerechten Neubau gebaut.

    Kann meine Mandantin ihren Anteil ohne die anderen Erben zu benachrichtigen verkaufen, wenn ja ist es egal welcher Teil verkauft wird z.B.
    Kaufangebot an den Grundstückseigentümer mit dem schwerbehinderten Sohn?

    Und mit welchen §§-en wäre dieser Fall zu begründen?

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