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  • auch Umsatzeinbrüche in KanzleiDatum09.09.2009 07:07
    Foren-Beitrag von Nemo im Thema auch Umsatzeinbrüche in Kanzlei

    hi catweazel, ich selber kenn die situation zwar nicht, aber meine mama ist auch steuerfachangestellte und in der kanzlei läufts genauso. vor ungefähr einem jahr hat ihr alter chef seine kanzlei an zwei andere steuerberater verkauft. des problem ist, dass die mit mandanten und auch mit ihren mitarbeitern überhaupt nicht umgehen können. mittlerweile sind auch schon viele mandanten abgesprungen. vorallem die großen...
    ihre chefin und ihr chef haben auch schon angesprochen, dass wahrscheinlich ein paar mitarbeiter gehen müssen, weil zu wenig arbeit da ist.

    ich weiß nicht, geht das überhaupt mit kurzarbeit in einer steuerkanzlei? also gehört hab ich noch nie was davon. meint das dein chef wirklich ernst?

    bist du eigentlich noch in ausbildung?

  • hi, also soweit ich weiß, gibts bei den tatsächlichen werbungskosten keine ausnahmen oder bestimmte, die zu negativen einkünften führen. die einzige voraussetzung ist, dass die kosten im zusammenhang mit der einkunftsart angefallen sind. hhm... hast du den fall zurzeit auf der arbeit? oder hast du vll ein beispiel?

    lg

  • steuerfachwirt oder bilanzbuchhalterDatum27.08.2009 07:18
    Foren-Beitrag von Nemo im Thema steuerfachwirt oder bilanzbuchhalter

    hi, ich hab auch schon über des thema nachgedacht. komm jetzt ins 3. lehrjahr und will auf jeden fall dann weiter machen. entweder steuerfachwirt oder bibu.

    also ich hab mal gehört, dass beides im grunde fast des selbe ist. der steuerfachwirt ist für die besser, die danach weiter in einer steuerkanzlei arbeiten wollen. den bibu sollte man machen, wenn man in die freie wirtschaft will, also z.b. in ein großes unternehmen. und da verdient man dann auch ein haufen geld.

  • hi, meinst du mit werbungskosen die pauschalen werbungskosten gem. §9a estg oder die tatsächlichen? weil wenn du die tatsächlichen werbungskosten meinst, dann können die glaub ich bei jeder einkunftsart zu negativen einkünften führen. wenn du aber die pauschalen werbungskosten abziehst und die pauschale höher ist als deine einkünfte, dann darfst du die nur in höhe von deinen einkünften abziehen. aber der fall kommt glaub ich ziemlich selten vor. also ich hatte ihn zumindest noch nicht, außer bei den kapitaleinkünften. aber da ist des ja so, dass du erst den werbungskostenpauschbetrag von 51,00 € abziehst und dann den sparer-freibetrag von 750,00 €. wenn du z.b. nur zinsen in höhe von 600,00 € hast, darft du den werbungskostenpauschbetrag und den sparer-freibetrag nur bis 600,00 € abziehen, also so dass du dann einkünfte aus kapitalvermögen in höhe von 0.00 € hast. mehr darfst du in diesem fall nicht abziehen. steht irgendwo im gesetz.

  • Vorstellung!Datum27.08.2009 06:52
    Foren-Beitrag von Nemo im Thema Vorstellung!

    Hi, ich heiß Larissa, bin 18 Jahre alt und komm nächste Woche ins 3. Lehrjahr. Und irgendwie fangen jetzt schon alle an mich verrückt zu machen, weil ich nächstes Jahr im Mai Abschlussprüfung hab. Mal schauen... vielleicht wirds ja doch nicht ganz so schlimm wie mir alle erzählen. Wie war denn die Prüfung bei euch?

    LG Larissa

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