hybräuchte einmal eure Hilfe.und zwar möchte mein Mandant in seinem Kiosk Arbeitnehmer einstellen.1) Meine Frage ist nun ob es ein Mindeslohn gibt.2) Wenn er die Arbeitnehmer als Aushilfen einstellt und sie für 400 € einstellt, dürfen Sie doch max. 18 Stunden pro Woche arbeiten oder?LG
Hy also als Kleinunternehmer schreibt man vom Bruttobetrag ab.Als Landwirt vom nettobetrag (wobei ich mir hier nicht 100%ig sicher bin)gruß
Ich arbeite 39 Stunden die Woche (laut Ausbildungsvertrag). Bin meistens aber schon früher bei der arbeit und gehe wegen der Post auch etwas später. Da bei uns keine Überstunden bezahlt werden, würde ich sagen ich arbeite also ca. 41-43 Stunden. :)Urlaub habe ich nur 20 Tage T.Tlg