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  • Thema von SteiTo im Forum Einkommensteuererkläru...

    Hallo zusammen,

    ich habe da so eine Überlegung, die sich gar nicht schlecht anhört aber möglicherweise irgendwo einen Denkfehler birgt...

    Nehmen wir mal an, ein Angestellter mit Steuerklasse 1 und 25.000 € Jahreseinkommen (brutto) möchte sich ein Haus kaufen, um steuerlich entlastet und im Alter abgesichert zu werden. Hierfür hat er zwei Möglichkeiten:

    1. Privatkauf und -nutzung: Er kauft das Haus auf eigene Rechnung und macht steuerlich ausschließlich geltend, was man als Privatperson abrechnen kann - und das ist nicht gerade viel! Demnach bleibt er auf Sachen wie Zinsen u. ä. sitzen.

    2. Kauf als Firma: Er gründet zunächst eine Firma und kauft auf Namen der Firma das Haus. Zunächst einmal zieht er sich dann direkt die Umsatzsteuer, die er beim Kauf entrichtet hat, wieder raus. Er nimmt für den Kauf einen Kredit auf. Abschließend erstellt er einen Mietvertrag in dem er einmal angegeben ist in Gestalt der Firma als VERMIETER und zum Zweiten als Privatperson, welche die MIETPARTEI stellt.

    Nun hat er zwar für die Einkommensteuer jährliche Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit anzugeben, jedoch wurden die monatlichen Mietzahlungen deckungsgleich mit der Ratenhöhe abgeglichen, welche für den Kredit gezahlt werden müssen. Demnach hat er jährliche Einnahmen von plus/minus null, kann jedoch steuerlich Kosten als Vermieter für div. Instandhaltungs- und Modernisierungsausgaben geltend machen, mach ein häusliches Arbeitszimmer für seine Vermieterfirma geltend, besorgt sich einen Firmenwagen und bekommt darüber hinaus noch die Zinsen für das Hausdarlehen als zusätliche Belastung gutgeschrieben - d. h., er hat aus seiner selbständiger Tätigkeit NEGATIVE Einküfte, welche er bei der Einkommensteuer insgesamt gegenrechnen kann.

    Sind meine Überlegungen richtig oder liegt irgendwo ein gravierender Denkfehler vor?

    Zu überlegen wäre sicherlich noch, die Miethöhe entsprechend höher anzupassen um hinterher weitere Kosten (Hausmeisterdienste u. ä.) geltend machen zu können... sollte aber erst einmal stark vereinfacht angegeben werden.

    Ich freue mich auf eure Diskussion!



    Grüße
    SteiTo

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