Hallo Juniormember,
was uns Streber damit sagen möchte, ist folgendes:
Nur ein Wertverlust, der mindestens während der halben Restnutzungsdauer des Wirtschaftsguts andauert, rechtfertigt eine "dauernde" Wertminderung. Der normale Abschreibungsplan unter Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibungen lautet:
Jahr AB RBW
250000
1 31250 218750
2 31250 187500
3 31250 156250
4 31250 125000
5 31250 93750
6 31250 62500
7 31250 31250
8 31250 0
Nach drei Jahren hat die Maschine noch eine Restnutzungsdauer von fünf Jahren. Der Wert von 110.000 € wird aber im obigen Plan zwischen dem vierten und dem fünften Jahr erreicht, d.h. nach ein - zwei Jahren (der Restnutzungsdauer!). Damit hat die Maschine keinen Restbuchwert, der erst nach mehr als der Hälfte der Restnutzungsdauer erreicht wird. Mit anderen Worten: die Wertminderung ist nicht dauernd!
Beste Grüße,
Daniel Lambert
www.daniel-lambert.de