@Prof.Dr. ich finde etwas zu gering angesetzt.Schaut doch mal bei gehaltsvergleich.com und unterstüzt gleichzeitig die Seite in dem ihr selbst euer Gehalt einschreibt.
Ende ist immer der letze eines Monats, wenn Tag der Bekanntgabe der letze Tag eines Monats war. Beispiel: Tag der Bekanntgabe der 31.01.2011 Ende der Rechtsbehelfsfrist 28.02.2010 24UhrAußnahme wenn Vorraussetzungen des § 108 Abs. 3 AO vorliegen.