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  • Gehalt nach der AusbildungDatum19.03.2011 03:41
    Foren-Beitrag von Prof.Dr. im Thema Gehalt nach der Ausbildung

    Das Steuerrecht ist schwierig zu verstehen und äußerst kompliziert. Damit Arbeitnehmer und Unternehmer die rechtlichen Erfordernisse erfüllen, nehmen sie häufig die Dienste eines Steuerberaters in Anspruch. Um den Aufwand und das Fachwissen der Buchhaltung, steuerrechtlichen Abschlüsse, Lohnsteuer und Einkommensteuer zu bewältigen, werden überwiegend Steuerfachangestellte mit den Aufgaben betraut. Des weitere bearbeiten Steuerfachangestellte die allgemeinen Büroarbeiten und verwalten Betriebsabläufe und Termine. Über den aktuellen Stand des Steuerrechts müssen sie weiterhin stets auf dem Laufenden sein.
    Steuerfachangestellte übernehmen hauptsächlich das Tätigkeitsfeld von Steuerberater oder sogar Wirtschaftsprüfer.

    Immer wichtiger wird das "lebenslange lernen" da sich Gesetzesänderungen ( u.a. internationale Gesetze) und die damit verbundene Bearbeitung in Buchhaltungsprogrammen erschwert und rasant fortentwickelt. Neben den hohen Anforderungen der gesetzestreuen Bearbeitung sind meist noch "Nebentätigkeiten" wie Schriftverkehr, Businessenglisch, Terminüberwachung etc. sowie Weiterbildungen außerhalb der Arbeitszeit zu absolvieren.

    Im Berufsvergleich mit anderen (kaufmännischen) Berufen werden bei eindeutig höheren Anforderungen eindeutig niedrigere Löhne gezahlt. Sogar ungelernte „Hilfsarbeiter“ aus anderen Branchen verdienten - bei Stichproben - mehr wie ein Steuerfachangestellter.
    Es besteht kein Tarifvertrag. Vereinbarungen über Gehalt, Urlaub und Nebenleistungen werden mit dem Steuerberater einzelvertraglich festgelegt. Eine erhöhte Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt nach qualifizierten Steuerfachangestellten begründet sich wohl aus den ungünstigen Gehaltsstrukturen gegenüber anderen Berufsgruppen. Meist wurden in den folgenden Berufsjahren keine nennenswerten Gehaltserhöhungen gewährt; es sei denn, der Steuerfachangestellte wechselte die Branche und/oder das Berufsfeld.

    Folgende Daten wurden Durchschnittlich aus „Stichproben“ ermittelt (v. Lohnabrechnungen der StKl I)
    mtl. Gehalt bei einer 40 Std./Woche inkl. getätigten Überstunden ( 186,83 - 199,87 Std./mtl.)
    mtl. Bruttovergütung von/bis 1.200,-- bis 1.500,-- € (pro Std. 6,42 - 7,50 €)
    mtl. Nettovergütung von/bis 902,44 bis 1.069,52 € (pro Std. 4,52 € - 5,35 €)

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