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Dieses Thema hat 4 Antworten
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 Hilfe bei Steuerlehre
Julia66 ( Gast )
Beiträge:

21.11.2010 09:42
EST §4/3 Was muss ich beachten !! Zitat · Antworten

Hallo leute !

bei Prüfungsaufgaben fällt ein immer die gewinnermittung Einkommensteuer auf die Füße.
Was muß man beachten was den Gewinn mindert oder korrigieren muß.
Z.B.Bußgeld, Beiträge aufs Betriebskonto gebucht als Ausgabe.
gestohlene Vorräte als betriebsausgabe.
Betrieblicher PKW 2000km privat abgerechnet 0,30. fahrzeug wurde an 280 Tagen 10 km Wohnung Arbeitsstätte genutzt.

Was muß man alles korrigiren.
Kennt sich jemand aus wäre toll ?

Lynzie ( Gast )
Beiträge:

21.11.2010 10:28
#2 RE: EST §4/3 Was muss ich beachten !! Zitat · Antworten

hy
ich versuche dir mal zu helfen:


Bußgeld: Gewinn wieder dazurechnen, da nicht abziehbare Betriebsausgabe
Beiträge: Deine Formulierung habe ich leider nicht ganz verstanden. Was für Beiträge meinst du denn???
gestohlene Vorräte: Wenn als Ausgabe gebucht, dann rückgänig machen. Gewinn darf nicht beeinflusst werden, da die Ware bereits bei der bezahlung als Betriebsausgabe ggebucht wurde. Würde man den "Verlust" buchen, hätte man Sie 2 x berücksichtigt.
Die Privatnutzung des PKWs ist als Einnahme zu verbuchen (für den weg zur Abritsstätte glaube ich auch, bin mir aber nicht sicher)

Dann musst du beachten, das eine Darlehnsaufnahme keine Einnahme ist. das einzige was gebucht wird ist das Disagio (Als Betriebsausgabe)

Darlehsvergabe ist keine Ausgabe. Es wird erst zur Ausgabe wenn die Einforderung der Raten nicht erfolgen kann z.B. Insolvenz des kreditnehmers)

weiteres Folgt ^^

hoffe ich konnte dir ein bisschen helfen ^^

gruß

Gast
Beiträge:

21.11.2010 10:38
#3 RE: EST §4/3 Was muss ich beachten !! Zitat · Antworten

So hier ein kleiner Nachtrag ^^


Bei einem 4-3 rechner gilt das Zufluss-bzw. Abflussprinzp.
d.h. etwas wird erst zur BA oder BE wenn es bezahlt oder vereinahmt wurde.
Ausnahme ist die 10 Tage Regelung: D.h. wenn Beträge kurz vor Jahresende/kurz nach Jahresanfnag bezahlt/ vereinahmt werden, die regelmäßig wiederkehrend sind, gilt nicht der Zeitpunkt der Einahme/Ausgabe sonderen dass Jahr der Wirtschaftlichen zugehörigkeit

z.B. Miete Dezember wird am 02.01.11 bezahlt -> gebucht in 2009 als Ausgabe
Miete Januar gezahlt am 29.12.10 -> gebucht in 2010 als Ausgabe
Miete Dezember wird am 11.01.11 bezahlt -> gebucht in 2010 als Ausgabe (Ablauf 10 Tage Frist)
Miete Januar gezahlt am 10.12.10 -> gebucht in 2009 als Ausgabe (10 tage Frist nicht erreicht)


Weiterhin gilt bei einem 4-3- Rechner:

Es werden keine Rückstellungen gebildet (z.B. für die JA Rg vom Stb)
Es findet keine periodengerechte Abgrenzung statt

Wenn z.B. eine Kasse mit 1 € Buchwert und 300 € Bargeld gestohlen wird dann gilt folgendes:

1 € Buchwert gilt als Ausgabe ebenso wie die 300 € gestohlenes Bargeld (da es ja wirklich weg ist)

So ich glaube dass ist das einzige was ich noch aus dem Kopf weiß. Habe meine Unterlagen nämlcih im Spint in der Schule <.<.....

Sollte mir noch was einfallen schreibe ich es dir ^^
gruß

Lynzie ( Gast )
Beiträge:

21.11.2010 10:43
#4 RE: EST §4/3 Was muss ich beachten !! Zitat · Antworten

Beitrag oben ist auch von mir hab meinem namen vergessen ^^

Julia66 ( Gast )
Beiträge:

22.11.2010 19:49
#5 RE: EST §4/3 Was muss ich beachten !! Zitat · Antworten

hallo leute

Danke für eure Antworten. Ihr seid richtig nett. ja die Beiträge war eine prüfungsaufgabe die wie folgt lautet.
Sorry muß erstmal alles zusammensuchen.
Aber es waren beiträge für die Kammer. Aberandere Frage Arzt psychiatrische Praxis. Macht Aufwendungen für das 4 familienhaus
wo sich seine Praxis befindet klar: gebäudeversicherung, neuer Teppich 1.Etage, neue Küchenspüle 2.Etage, neues Türschloss EG sonstige grundstücksaufwendungen. 1.Etage wohnt er selbst. 2. Etage seine schwester. 3. Etage Ehepaar vermietet. EG Praxis.
Gewinn
Patientin zahlt mit Scheck 150,- Euro Privatsprechstunde am 31.12. wird gutgeschrieben am 5.1.2009
psychopharmakan essen 119,- gesprech noch nicht erfasst.
Hausaufwendungen für die Praxis räume nocht nicht erfasst.
Forderungen aus privatbehandlungen Höhe 1500,- euro können nicht durchgesetzt werden Patientin verzogen.
Seine Frau Blumenladen ermittelt Gewinn § 5 EStG
januar 2 Regale 400,- Euro angeschafft linear mit 10 % abgeschrieben. 2008 hat frau Lord die regale vollabgeschrieben wegen geringe Wirtschaftsgüter.
2. 30,- Säumniszuschläge Umsatzsteuer und 40,- zu spät Eininkommensst. Beitäge sind als betriebsausgabe berücksichtigt.
Zu Weihnachten schenkte Frau Lord ihrer Mutter Zimmerpflanzen aus ihren Laden 105,- ihren Geschäft verkauft hätte. Beim Einkauf wurden 60,- Euro aufgewendet.
Frau Lord nutzt ihren Pkw überwiegend betrieblich führt kein fahrtenbuch, Der Listenpreis 29080,- brutto. Anschaffungskosten am 2.1.2007 24000,- Euro Nutzungsdauer 6 jahre höchstmögliche Afa. Es wurden nur die laufenden Kosten erfasst.

Tja so sieht das dann in einer prüfung aus . Wer kennt die Antwort und könnte mir helfen.
danke vorraus bis auf bald julia

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