Bin grade mal die Fälle durch gegangen undn wenig bei der Lösung zum 2 Fall überrascht! Er darf doch die CD von seinem Taschengeld kaufen, es stand doch auch in dem Text. Mh.....
Also ich bin der Meinung, er darf die sich kaufen!!!
nein er darf sie nicht kaufen daher sein vater der meinung ist dass ein gutes buch für ihn geiignet ist. laut taschengeldparagraph darf er geld ausgeben jedoch nur zu bestimmten zwecken das heisst wenn der vater sagt hol dir was du willst dann ist es klar dass es ein rechtsgeschäft ist daher der vater ihm aber sagt dass ein buch besser ist hätte er die cd nicht kaufen dürfen resultat der verkäufer MUSS die cd zurücknehmen
Falsch Uwe!!! Im Rahmen des Taschengeldes kann ein kind selber bestimmen!
§ 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
Also ich muss schon sagen, Uwe. Dafür, dass du neu hier im Forum bist, führst du dich ganz schön unverschämt auf. Müssen wir uns von dir als Pappnasen bezeichnen lassen? Ich denke nicht. Wir sind alle hier, um uns gegenseitig auszutauschen und auch Fragen zu stellen und das bitte in einem respektvollen Miteinander.
Was die Antwort auf die eigentlich gestellte Frage betrifft, kann ich Steuerschnecke nur zustimmen. Die CD wurde aus eigenen Mitteln bewirkt (Taschengeld) und der Minderjährige muss sich nicht solche Sachen kaufen von dem Taschengeld, was der gesetzliche Vertreter will. Etwas anders sieht das aus, wenn das Gekaufte schwerwiegende Folgekosten nach sich zieht. Aber ich denke, das ist bei einer CD nicht gegeben.