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  • Hi juli66

    du solltest Deine Fragen besser strukturieren.
    Noch besser wäre es, wenn du den kompletten Fall einstellen würdest.

    lg

  • Thema von Kiese80 im Forum Hilfe bei Steuerlehre

    Hallo zusammen,

    hätte da mal ne Aufgabe zum LSt-Ermäßigungsverfahren und nen Lösungsvorschlag von mir.
    Bin mir da nicht ganz sicher, ob ich was übersehen oder vergessen habe.
    Schaut bitte mal drüber und teilt mir euer Ergebnis mit.

    mfg Marco

  • Unterschriften in Bilanz? Wo geregelt?Datum14.04.2010 10:07

    § 264 Pflicht zur Aufstellung
    (1) Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft haben den Jahresabschluß (§ 242) um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit bildet, sowie einen Lagebericht aufzustellen. Die gesetzlichen Vertreter einer kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaft, die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet ist, haben den Jahresabschluss um eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel zu erweitern, die mit der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang eine Einheit bilden; sie können den Jahresabschluss um eine Segmentberichterstattung erweitern. Der Jahresabschluß und der Lagebericht sind von den gesetzlichen Vertretern in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahrs für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen. Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1) brauchen den Lagebericht nicht aufzustellen; sie dürfen den Jahresabschluß auch später aufstellen, wenn dies einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entspricht, jedoch innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres.
    (2) Der Jahresabschluß der Kapitalgesellschaft hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft zu vermitteln. Führen besondere Umstände dazu, daß der Jahresabschluß ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild im Sinne des Satzes 1 nicht vermittelt, so sind im Anhang zusätzliche Angaben zu machen. Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft, die Inlandsemittent im Sinne des § 2 Abs. 7 des Wertpapierhandelsgesetzes und keine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 327a ist, haben bei der Unterzeichnung schriftlich zu versichern, dass nach besten Wissen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild im Sinne des Satzes 1 vermittelt oder der Anhang Angaben nach Satz 2 enthält.
    (3) Eine Kapitalgesellschaft, die Tochterunternehmen eines nach § 290 zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichteten Mutterunternehmens ist, braucht die Vorschriften dieses Unterabschnitts und des Dritten und Vierten Unterabschnitts dieses Abschnitts nicht anzuwenden, wenn

    1.
    alle Gesellschafter des Tochterunternehmens der Befreiung für das jeweilige Geschäftsjahr zugestimmt haben und der Beschluß nach § 325 offengelegt worden ist,
    2.
    das Mutterunternehmen zur Verlustübernahme nach § 302 des Aktiengesetzes verpflichtet ist oder eine solche Verpflichtung freiwillig übernommen hat und diese Erklärung nach § 325 offengelegt worden ist,
    3.
    das Tochterunternehmen in den Konzernabschluss nach den Vorschriften dieses Abschnitts einbezogen worden ist und
    4.
    die Befreiung des Tochterunternehmens

    a)
    im Anhang des von dem Mutterunternehmen aufgestellten und nach § 325 durch Einreichung beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers offen gelegten Konzernabschlusses angegeben und
    b)
    zusätzlich im elektronischen Bundesanzeiger für das Tochterunternehmen unter Bezugnahme auf diese Vorschrift und unter Angabe des Mutterunternehmens mitgeteilt worden ist.

    (4) Absatz 3 ist auf Kapitalgesellschaften, die Tochterunternehmen eines nach § 11 des Publizitätsgesetzes zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichteten Mutterunternehmens sind, entsprechend anzuwenden, soweit in diesem Konzernabschluss von dem Wahlrecht des § 13 Abs. 3 Satz 1 des Publizitätsgesetzes nicht Gebrauch gemacht worden ist.

  • Hilfe Umschulung !!!!Datum07.06.2008 22:22
    Foren-Beitrag von Kiese80 im Thema Hilfe Umschulung !!!!

    Erst mal Danke für deine schnelle Antwort. Mir gehts eigentlich darum überhaupt mal zu sehen was in der Berufsschule verlangt wird, will es ja nicht 1 zu 1 übernehmen sondern mir mal generell nen Überblick verschaffen. Vor allem was in den Fächern auf mich zu kommt.

  • Hilfe Umschulung !!!!Datum05.06.2008 09:13
    Thema von Kiese80 im Forum Wissensaustausch allge...

    Hallo zusammen, ich beginne am 01.09.08 eine 2 jährige Umschulung zum Steuerfachangestellten.
    Zur Zeit besuche ich einen 3 monatigen Vorbereitungskurs, der das erste Lehrjahr ersetzen soll!
    Kann mir nicht Vorstellen, dass dieser wirklich alle Themen beinhaltet.
    Daher meine Frage, kann mir Bitte jemand seine Berufsschulunterlagen (1. - 3. Lehrjahr) zur Verfügung stellen ?
    Um mich vorab der Berufsschule in die Materie einzulesen, bzw. um das fehlende Jahr aufarbeiten zu können.
    m.f.g. Marco

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