die 1. frage hast du dir eigentlich schon selbst beantwortet, das liegt immernoch an der summe der einkünfte von 61.400 dann gilt der freibetrag komplett nicht
zu 2.: der gewinn wird ja anteilig dem kalenderjahr zugerechnet, sprich wenn er am 01.07. begonnen hätte hätte man ja 6/12 nehmen müssen. da auf das jahr 09 2 monate fallen nimmst du 2/8 ;)