Hallo, ich brauche unbedingt Hilfe zu 2 Sachverhalten bei denen es um Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft handelt, habe auch schon die Lösung dazu aber diese verstehe ich nicht so ganz! 1 :und zwar hatten wir letztens einen Sachverhalt in der schule wo die einkünfte aus luf 685 betragen haben (zusammenveranlagung), diese haben wir auch ganz normal zu der summe der einkünfte dazu gezählt. aber da die summe der einkünfte zusammen über 61400 waren, haben wir keinen freibetrag abgezogen! das verstehe ich ja auch noch alles. aber bei der zusammenveranlagung verdoppelt sich doch der freibetrag von 670 auf 1340 und somit übersteigen die einkünfte aus luf (685) dieses betrag ja nicht und müssten doch eig nicht angesetzt werden oder???? aber wir haben diese ja mit 685 angesetzt! 2: also der Stpf. betreibt seid dem 1.11.09 eine forellenzucht. im wirtschaftsjahr 2009/2010 betrugen seine einnahmen 8680!wir sollen jetzt die einkünfte für 2009 bestimmen! in der lösung haben wir einfach 2/8 von 8680 genommen! das man es anteilig berechnen muss und das wir durch 8 teilen ist mir ja klar, weil das wj bei ihm nur 8 monate hatte aber warum "2"/8 ?? hoffe ihr könnt mir weiter helfen. vielen dank schonmal!
die 1. frage hast du dir eigentlich schon selbst beantwortet, das liegt immernoch an der summe der einkünfte von 61.400 dann gilt der freibetrag komplett nicht
zu 2.: der gewinn wird ja anteilig dem kalenderjahr zugerechnet, sprich wenn er am 01.07. begonnen hätte hätte man ja 6/12 nehmen müssen. da auf das jahr 09 2 monate fallen nimmst du 2/8 ;)