Hallo zusammen,
ich habe das Problem, dass ich nicht weiss wie ich mit dem §20 EStG in einer Klausuraufgabe umgehen soll.
Mal ein einfacher Fall:
Mandant hat Einkünfte aus gewerbebetrieb 20.000€
und Einnahmen im Sinne des § 20 EStG in Höhe von 5.000 € - einzelveranlagung, Freistellungsauftrag wurde in Höhe von 801 € an das zuständige Kreditinstutut entrichtet.
Aufgabenstellung: Berechnen Sie das ZVE (der persönliche Steuersatz des Mandanten beträgt 35 %)
Wie behandel ich nun die Einnahmen aus § 20 EStG?
5000
-801 SPPB
= 4199 €
Das ist doch so weit richtig! Aber wo schreibe oder stecke ich die 4199€ hin in der Klausur.
THX
Bomber