Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden Impressum 
Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 4 Antworten
und wurde 493 mal aufgerufen
 Hilfe bei Steuerlehre
BO88 Offline

Junior Member

Beiträge: 20

09.02.2009 00:56
Renten FB Zitat · Antworten

Hallo,
Ich habe hier eine Aufgabe
und zwar bekommt hier jemand eine Hinterbliebenden Rente von 12.720,00€
und nun brauche ich dazu den Renten- FB, in der Lösung dazu steht das der 6.300,00€ beträgt, stimmt das, wenn ja warum?
lg bo88

Becky Offline

Full Member

Beiträge: 48

09.02.2009 08:44
#2 RE: Renten FB Zitat · Antworten

Also irgendwie braucht man dazu noch ein paar mehr Angaben als "Hinterbliebenenrente von 12.720€".

Ich bin mir nicht 100% sicher, aber die Rente müsste doch auch zu §19 Abs 3 EStG gehören, oder?
Dann braucht man noch die Angabe, wann der Versorgungsbeginn war. Sonst kann man ja garnicht richtig in der Tabelle nachgucken, was man rechnen muss. Achja, wurde die Rente das ganze Jahr bezahlt oder gabs die nur anteilig?

Steuerkäptn Offline

Junior Member

Beiträge: 16

12.02.2009 08:19
#3 RE: Renten FB Zitat · Antworten

Die Rente gehört zu den Sonstigen Einkünften nach § 22 EStG.

Aber wie schon gesagt, bräuchten wir noch ein paar Infos

BO88 Offline

Junior Member

Beiträge: 20

12.02.2009 23:00
#4 RE: Renten FB Zitat · Antworten

hat sich schon erledigt danke trotzdem.

liebe grüße bo88

Becky Offline

Full Member

Beiträge: 48

13.02.2009 03:54
#5 RE: Renten FB Zitat · Antworten
In Antwort auf:
Die Rente gehört zu den Sonstigen Einkünften nach § 22 EStG.


Hachje, irgendwie ist so nen Gesetz doch nen Irrgarten. Ich dachte jetzt Hinterbliebenenrente ist sowas wie Witwen- und Waisengeld, weil das doch Hinterbliebene sind. Und da hab ich mich verschrieben, ich meinte natürlich Absatz 2.

Naja, wieder was gelernt.
 Sprung  
Xobor Ein Kostenloses Forum von Xobor.de
Einfach ein Forum erstellen
Datenschutz