Hallo, Ich habe hier eine Aufgabe und zwar bekommt hier jemand eine Hinterbliebenden Rente von 12.720,00€ und nun brauche ich dazu den Renten- FB, in der Lösung dazu steht das der 6.300,00€ beträgt, stimmt das, wenn ja warum? lg bo88
Also irgendwie braucht man dazu noch ein paar mehr Angaben als "Hinterbliebenenrente von 12.720€".
Ich bin mir nicht 100% sicher, aber die Rente müsste doch auch zu §19 Abs 3 EStG gehören, oder? Dann braucht man noch die Angabe, wann der Versorgungsbeginn war. Sonst kann man ja garnicht richtig in der Tabelle nachgucken, was man rechnen muss. Achja, wurde die Rente das ganze Jahr bezahlt oder gabs die nur anteilig?
In Antwort auf:Die Rente gehört zu den Sonstigen Einkünften nach § 22 EStG.
Hachje, irgendwie ist so nen Gesetz doch nen Irrgarten. Ich dachte jetzt Hinterbliebenenrente ist sowas wie Witwen- und Waisengeld, weil das doch Hinterbliebene sind. Und da hab ich mich verschrieben, ich meinte natürlich Absatz 2.