Hallo ihr Lieben, Ich war gerade auf der suche nach Hilfe im Internet, nach Erklärungen, Aufgaben etc. und dabei bin ich hier auf dieses Forum gestoßen und nun hoffe ich das mir jemand helfen kann. Ich bin im ersten Lehrjahr zur Steuerfachangestellten, begonnen haben wir in Steuerlehre mit AO und dann weiter mit er ESt, leider habe ich einige mal in der Schule gefehlt aus gesundheitlichen Gründen und somit habe ich meine Klausur ziemlch verhauen und verstehe ganz grundsätzliche Dinge nicht. Ich habe Angst das ich nun gar nicht mehr mit komme. In den Schulbüchern habe ich schon gelesen und probiert und weiß auch teilweise wie es zu machen ist aber nicht warum usw. Ich hoffe nun das ihr vielleicht eine Internetseite kennt oder Material habt oder so. Ich habe Fragen, wie zum Beispiel, wo ziehe ich den WK-PB, den Sparer-FB, den Versorgungs-FB und den Zuschlag zum Versorgungs- FB ab ab? oder: Wie ordne ich die Einkünfte überhaupt ein, ich weiß nie ob die jetzt zu Einkünften aus Gewerbebetrieb oder Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit usw gehören.
Ich bin auch grade im ersten Ausbildungsjahr zur Steuerfachangestellten. Wir haben allerdings die ganze AO erstmal übersprungen. Bin gespannt, wann die dann drankommt.
Zu deinen Fragen: Grundsätzlich solltest du erstmal immer die Einnahmen ausrechnen und den Einkunftsarten zuordnen. Danach ziehst du die Werbungskosten ab. Sind keine vorhanden oder unter dem Pauschbetrag, setzt du einfach den Pausch an. Einnahmen - WK = Einkünfte
Den Sparer-FB hast du bei EaKV. Da ziehst du nach den WK einfach ncoh zusätzlich den Sparer-FB ab. Achtung: die Einkünfte dürfen dadurch nicht negativ werden!
Bei den Versorgungsbezügen ist es so, dass du rechnest: Einnahmen/Monat * 12 * passende Prozentzahl aus Tabelle §19 Abs 2 EStG Das Ergebnis vergleichst du dann mit dem Höchstbetrag (auch in der Tabelle). Ist der kleiner als dein Ergebnis, nimmst du den Höchstbetrag aus der tabelle, andernfalls dein errechnetes Ergebnis. Dazu addierst du dann den Zuschlag zum Versorgungs-FB. An der Stelle musst du dann gucken wie viele Monate (X) der Versorgungsbezug war. Dann nimmst du halt X/12 von deiner Summe. Das Ergebnis ist dann der Versorgungs-FB.
Jetzt nimmst du deine Einnahmen - Versorgungs-FB - WK (bzw WK-Pausch)und erhälst so die Einkünfte.
Ich hoffe das war jetzt halbwegs verständlich. Da ich weiß wovon ich rede, ergibts für mich einen Sinn, ansonsten einfach nochmal nachfragen, dann rechne ich dir auch nen Beispiel.
Wie du die einkünfte richtig einordnest, dazu habe ich leider keine einfache Lösung. Da musst du einfach in die Gesetze schaun wo es passt. Steht ja eigentlich immer alles drin. Uch glaub die kniffligen Fälle lernt man dann anhand von Beispielen in der Berufsschule und lernt die einfach auswendig.
ich bin selber im 3. LJ und die Einordnung ist eigentlich nicht so schwer. Es gibt ein Paar §§, die Du dir einfach merken sollst: 1. § 19 - EK aus nichstselbstänidger Arbeit (sprich Angestellte, Arbeiter, Beamten...) 2. § 20 - Kapitaleinkünfte (Zinsen aus Einlagen(Sparbüchern), Dividende, Gewinnanteile aus Beteiligungen...) 3. § 18 - EK aus selbständiger Arbeit (Freiberufliche: Ärzte, Rechtstsanwälte, Steuerberater... vorsicht, da musst Du lernen es von § 15 zu unterscheiden, im §18(1)Nr.1 sind Berufe, bzw. Tätigkeiten aufgeführt, die unter dieses Gesetz fallen) 4. § 15 - EK aus Gewerbebetrieb (sind EK aus gewerblichen Unternehmen (Tischler, Becker, Friseur, Industriebetriebe und wichtig - alle GmbH's, denn die GmbH's unabhängig von ihrer Art der Tätigkeit fallen unter § 15, sogar wenn es SteuerberatungsGmbH ist) 5. § 22 - sonstige EK (Renten aus gesetzlichen Rentenkassen und aus Vericherungen, hier aufpassen mit Pensionen oder Versorgungsbezügen - die gehören mämlich in § 19, da die vom Arbeitgeber bezahlt werden) 6. § 21 - EK aus Vermietung und Verpachtung (da ist ja alles klar) 7. § 23 - Private Veräßerungsgeschäfte (wenn Du z.B ein Haus verkaufst, den Du weniger als 10 Jahre im Besitz und nicht selber drin gewohnt hast) 8. § 13 - EK aus LaFo (Land- und Forstwirtschaft, da glaube ich gibt es keine Probleme bei Zuordnung, obwohl da gibt es auch bestimmte Voraussetzungen und wenn die nicht erfüllt sind, fallen die EK unter § 15, aber das werdet ihr in der Schule noch genauer lernen)
So und was jetzt die Freibeträge betrifft, findest in jedem § zu den EK, falls es welche gibt. Was die WK-Pauschbeträge angeht, findest Du alles in § 9a EStG. Die Pauschbeträge werden immer berücksichtig wenn keine tatsächliche WK angegeben sind oder die sind niedriger als Pauschbetrag.
Ich hoffe, ich konnte Dir damit behilflich sein... Gruß larumi