Hallo ihr Lieben, ich habe hier mehrere Aufgabe zu lösen, alle so ähnlich wie unten stehende, und weiß leider nicht wie. Kann mir vielleicht jmd. helfen? Es wäre ja schon mal super, wenn man eine richtig hat. Ihr wisst das doch bestimmt, oder?
Also los: Der Arbeitnehmer K, Bonn, geb. 10.02.65, verheiratet, 2 Kinder, Mitglied der TKK, bezieht ein lfd. Gehalt von 2950,- EUR.
Herr K erhält im März eine Betriebsprämie für Vorjahre (2007-2009) i. H. v. EUR 3000,-.
An 5 Tagen (2.-6.3.) erhält Herr K im März Kantinenverpflegung gegen eine minimale Zuzahlung von 1,50 EUR/Tag, die von seinem Gehalt einbehalten wird.
Seit Januar 2008 zahlt Herr K in eine Pensionskasse steuerfrei gem. § 3 Nr. 63 EStG ein. Für 2009 beträgt der monatliche Betrag 200 EUR, der je zur Hälfte vom Arbeitgeber durch Zuzahlung und Arbeitnehmer durch Lohnverzicht finanziert wird.
Im Monat März ist Herr K auf einer Dienstreise in Frankreich. Beginn der Dienstreise Montag, 9.3., 7 Uhr. Nach einigen geschäftlichen Besprechungen erreicht Herr K Paris um 23.30 Uhr. Am Mittwoch startet er in Paris um 15 Uhr und erreicht Bonn um 1 Uhr am Donnerstag.
Der Arbeitgeber überlässt Herrn K einen Firmen-Pkw, den er auch privat sowie für die Fahrten zur 30 km entfernten Wohnung nutzt. Der Listenpreis beträgt 35.785,- EUR. Vom 16.3.-31.3. ist Herr K nachgewiesen erkrankt. Es gibt keine zu berücksichtigende Vorerkrankung.
Bitte ermitteln Sie das steuer- und sozialversicherungspflichtige Entgelt für den Monat MÄRZ 2009. Soweit Pauschalierungen möglich sind, greifen Sie auf diese Pauschalierungsmöglichkeiten zurück. In den Monaten Januar-Februar ist ein Arbeitsentgelt i. H. v. jeweils 3000 EUR zu unterstellen. (Märzklausel)
Wäre super, wenn mir mal jmd. die Lösung sagen könnte. taxi