Hallo! Ich hoffe mir kann hier jemand helfen. Wir haben in der Schule den Verkauf von Aktien durchgenommen. Bei Einzelunternehmen sind soweit ich das verstanden habe, die Erträge zu 60% steuerpflichtig und zu 40% steuerfrei, dafür sind die Ausgaben aber auch nur zu 60% abzugsfähig ung zu 40% nicht. Ich hätte die Kosten, die mit dem Verkauf zusammenhängen aufgeteilt 60 zu 40 und halt z.B. Kosten des Geldverkehrs abzugsfähig und nicht abzugsfähig gebucht. Lt. §246 II HGB darf man Aufwendungen nicht mit Erträgen saldieren. Mein Lehrer meint aber, man dürfte um es einfacher zu machen, die Kosten sofort von dem Ertrag abziehen und nur den verminderten Betrag buchen. Hat er da recht? Kann das nicht gerade nachvllziehen, was er da sagt.