wir haben gerade solchen Fall im Praxis und keiner weiss Bescheid, was ich da machen soll.
Eine Mitarbeiterin von unserem Mandanten hat mehrere Minijobs. Sie verdient bei unserem Mandanten 300 Euro. Auf jeden Fall kommt sie über 400 Euro, wenn man alle Minijobs zusammenzählt aber unter 800 EUro. Also Gleitzonen. Ich weiss dass alle Minijobs dann voll lohn- und SV-pflichtig wird. ABer wie rechne ich abrechnungstechnisch ab wegen Gleitzonenregelung? Wir verwenden Datev-Programm. Wenn es nicht Gleitzonenregelung angewandt wird, dann weiss ich wie es geht. Wir rechnen doch nur für unseren Mandant ab, aber SV-Beitrag muss aus der BMG von gesamten Summen sein. Wie funktioniert technisch?
Hmm... wir arbeiten auch mit Datev (Lodas)... ich würde jetztmal spontan sagen, dass Du beide Gehälter zusammenrechnen und als Bruttolohn angeben musst (mit Gleitzonenberechnung) und dann das Gehalt was nicht euer Mandant sondern der andere Arbeitgeber zahlen muss - einfach vom Netto abziehen. Dann wird das komplette Gehalt beider AG für die Steuer und SV berücksichtigt.
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass sie nicht noch eine Hauptbeschäftigung hat.
Warum sind dann alle Minijobs Steuer- und SV-pflichtig? Du kannst doch einen Minijob neben einer anderen voll versicherungspflichtigen haben.
Dann ist der eine Job ein Minijob, und der andere wird ganz normal als sozialversicherungspflichtige und steuerpflichtige Beschäftigung (ggf. Gleitzone)abgerechnet. Muss nur geklärt werden, welcher AG das ganze wie abrechnet.