Eine Maschine wurde im Januar 2006 zu AK 250.000 € erworben und seit dem ausschließlich betrieblich genutzt. Die Abschreibung wurde linear vorgenommen (Nutzungsdauer 8 Jahre). Am 31.12.2008 beträgt der Teilwert der Maschine 110.000 Euro. Der Wert ist nachhaltig gesunken. Mit welchem Wert ist die Maschine am 31.12.2008 anzusetzen ?
Ich glaube es gibt da eine Formel mit der halben Restnutzungsdauer oder so ähnlich.
Weiß jemand von euch Bescheid ?
Streber
(
Gast
)
Beiträge:
05.10.2008 19:28
#2 RE: Dauernde Wertminderung beim abnutzbareb Anlagevermögen
was uns Streber damit sagen möchte, ist folgendes: Nur ein Wertverlust, der mindestens während der halben Restnutzungsdauer des Wirtschaftsguts andauert, rechtfertigt eine "dauernde" Wertminderung. Der normale Abschreibungsplan unter Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibungen lautet:
Nach drei Jahren hat die Maschine noch eine Restnutzungsdauer von fünf Jahren. Der Wert von 110.000 € wird aber im obigen Plan zwischen dem vierten und dem fünften Jahr erreicht, d.h. nach ein - zwei Jahren (der Restnutzungsdauer!). Damit hat die Maschine keinen Restbuchwert, der erst nach mehr als der Hälfte der Restnutzungsdauer erreicht wird. Mit anderen Worten: die Wertminderung ist nicht dauernd!