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 Hilfe bei Steuerlehre
schmusie Offline

Junior Member

Beiträge: 13

03.12.2008 02:42
Spezielle Ehegattenveranlagung Zitat · Antworten

Hallo,

habe folgenden Fall und versuche eine erste Lösung:

A und B waren im VZ 01 verheiratet, Wohnsitz Berlin. Am 07.05.2001 verstirbt A.
B heiratet am 08.12.02 in Las Vegas C. C lebt das ganze Jahr in Los Angeles und zieht am 03.01.03 nach Berlin.

Frage: welche Tarife sind für A,B und C in den Jahren 01-03 anzuwenden ?

Lösungsvorschlag:

VZ 01:
A und B können bei Zusammenveranlagung den Splittingtarif wählen, bei getrennter Veranlagung den grundtarif.

VZ 02:
B kann das Gnadensplitting bzw. das Verwitwetensplitting anwenden um die Härte zu mildern, die sich aus dem Übergang zum Grundtarif ergibt.

VZ 03:
§ 26 (1) EStG Nr. 2 ist mit C anwendbar, also Zusammenveranlagung.

Seht ihr das auch so, oder gibt es Änderungsvorschläge ?

DAnke !

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