Hr. müller betreibt eigene Bäckerei in Berlin in einem ihm gehörenden Haus (gemischt genutztes Grundstück), auf Steuerbefreiungen hat er verzichtet (§9 UStG)
Für den Monat Februar 2008 ergeben sich folgende Geschäftsvorfälle:
1.) Verkauf von Backwaren im Ladengeschäft in Berlin, netto 6.000 €
2.) Lieferung von Backwaren an die Kunden in Berlin und Umgebung, netto. 4.000 €
3.) Verkauf von alkoholischen Getränken im Ladengeschäft in Berlin, netto 200 €
4.) Verkauf von Backwaren auf dem Wochenmarkt in Straßburg/Frankreich, netto 2.000 €
5.) Das gemischt genutzte Grundstück wird wie folgt genutzt: a) Erdgeschoss, eigenes Ladengeschäft, monatlicher Mietwert 1.000 € b) 1.OG, vermietet an einen Steuerberater, Monatsmiete netto 1.000 € c) 2.OG, vermietet an Azubi des Steuerberaters,Monatsmiete 800 € 6.) An Vorsteuern sind im Februar 2008 angefallen: a) für Materialeinkauf (Mehl,Eier), 500 € b) für den Umbau des EG seines Hauses, 280 € c) für eine Dachreparatur seines Hauses, 528 € Von den Vorsteuerbeträgen, die mit den Mischumsätzen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, gilt als Verteilungsscglüssel die Wohnfläche: EG 100 qm 1.OG 100 qm 2.OG 100 qm gesamt 300 qm
Wie hoch ist die Umsatzsteuerzahllast für den Monat Februar ?
Ich bin ja auch erst im ersten Lehrjahr. Doch ich will mal meinen Kommentar abgeben.
Nr.1-4 würde ich dir zustimmen.
Bei Nr.5 a und b stimme ich Dir auch zu. Bei c bin ich mir nicht 100%tig sicher. im § 3 Absatz 9a Nr.1 UStG steht, wenn die Sache ganz dem Unternehmen zu geordnet ist oder dem Personal zur Verfügung gestellt wird. Ich weiß nun nicht genau, ob der in der DG-Wohnung Angestellter bei dem Unternehmer gewesen sein muss, dem das Haus gehört, oder ob auch es ausreicht, dass er an einen Unternehmer vermietet und dieser dann noch eine Wohnung für den Azubi mit mietet. Wäre nett wenn das einer der es genau weiß erläutert.
Bei Aufgabe 6: A und B sehe ich auch so. Bei C würde ich auch Vorsteuer abziehen in Höhe von 19% von 528, da das Haus ja dem Unternehmen zu geordnet worden ist. Ansonsten kann man meiner Meinung nach gar keine Vorsteuer abziehen.