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Dieses Thema hat 5 Antworten
und wurde 875 mal aufgerufen
 Hilfe bei Steuerlehre
schmusie Offline

Junior Member

Beiträge: 13

30.11.2008 02:57
Umsatzsteuerzahllast Zitat · Antworten

Hallo,

Hr. müller betreibt eigene Bäckerei in Berlin in einem ihm gehörenden Haus (gemischt genutztes Grundstück), auf Steuerbefreiungen hat er verzichtet (§9 UStG)

Für den Monat Februar 2008 ergeben sich folgende Geschäftsvorfälle:

1.) Verkauf von Backwaren im Ladengeschäft in Berlin, netto 6.000 €

2.) Lieferung von Backwaren an die Kunden in Berlin und Umgebung, netto. 4.000 €

3.) Verkauf von alkoholischen Getränken im Ladengeschäft in Berlin, netto 200 €

4.) Verkauf von Backwaren auf dem Wochenmarkt in Straßburg/Frankreich, netto 2.000 €

5.) Das gemischt genutzte Grundstück wird wie folgt genutzt:
a) Erdgeschoss, eigenes Ladengeschäft, monatlicher Mietwert 1.000 €
b) 1.OG, vermietet an einen Steuerberater, Monatsmiete netto 1.000 €
c) 2.OG, vermietet an Azubi des Steuerberaters,Monatsmiete 800 €
6.) An Vorsteuern sind im Februar 2008 angefallen:
a) für Materialeinkauf (Mehl,Eier), 500 €
b) für den Umbau des EG seines Hauses, 280 €
c) für eine Dachreparatur seines Hauses, 528 €
Von den Vorsteuerbeträgen, die mit den Mischumsätzen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, gilt als Verteilungsscglüssel die Wohnfläche:
EG 100 qm
1.OG 100 qm
2.OG 100 qm
gesamt 300 qm

Wie hoch ist die Umsatzsteuerzahllast für den Monat Februar ?

Bitte dringend Tips, danke.

meminho Offline

Full Member

Beiträge: 62

30.11.2008 23:41
#2 RE: Umsatzsteuerzahllast Zitat · Antworten

Umsatzsteuerlehrgang wäre hier dringend notwendig! Ansonsten einfach sein lassen und sich nach anderen Jobs erkundigen.

schmusie Offline

Junior Member

Beiträge: 13

01.12.2008 02:16
#3 RE: Umsatzsteuerzahllast Zitat · Antworten

Das Forum hier ist nicht für Idioten gedacht, die nicht daran denken, dass es auch Anfänger gibt !

schmusie Offline

Junior Member

Beiträge: 13

02.12.2008 01:56
#4 RE: Umsatzsteuerzahllast Zitat · Antworten

Okay, ich wage einen ersten versuch diese Aufgabe zu lösen, nachdem ich mir das UStG mal näher angeschaut habe:

1.) hierauf entfallen 7 % USt, das sind 420 €

2.) hierauf ebenfalls 7 % USt, macht 280 €

3.) 19 %, macht 38 €

4.) es fällt keine deutsche Steuer an

5 a)keine Steuer
b) 19 % USt, macht 190 €
c) 19 % USt. macht 152 €

6 a) 7 %, macht 35 € VSt
b) 1/3 davon = 93,34, darauf 19 % macht 17,74 €
c) keine VSt, da privat

Damit komme ich auf eine USt-Zahllast von:
(420 + 280 + 38 + 190 + 152)-(35 + 17,74)=1080 € - 52,74 € = 1027,26 €

Ist das so korrekt oder gibt es hier Fehler ?

Danke!

Olanst Offline

Full Member

Beiträge: 66

02.12.2008 06:40
#5 RE: Umsatzsteuerzahllast Zitat · Antworten

Hallo!

Ich bin ja auch erst im ersten Lehrjahr. Doch ich will mal meinen Kommentar abgeben.

Nr.1-4 würde ich dir zustimmen.

Bei Nr.5 a und b stimme ich Dir auch zu. Bei c bin ich mir nicht 100%tig sicher. im § 3 Absatz 9a Nr.1 UStG steht, wenn die Sache ganz dem Unternehmen zu geordnet ist oder dem Personal zur Verfügung gestellt wird. Ich weiß nun nicht genau, ob der in der DG-Wohnung Angestellter bei dem Unternehmer gewesen sein muss, dem das Haus gehört, oder ob auch es ausreicht, dass er an einen Unternehmer vermietet und dieser dann noch eine Wohnung für den Azubi mit mietet. Wäre nett wenn das einer der es genau weiß erläutert.

Bei Aufgabe 6: A und B sehe ich auch so. Bei C würde ich auch Vorsteuer abziehen in Höhe von 19% von 528, da das Haus ja dem Unternehmen zu geordnet worden ist. Ansonsten kann man meiner Meinung nach gar keine Vorsteuer abziehen.

BIn gespannt was andere sagen.

gruß
Olanst

Steuerkäptn Offline

Junior Member

Beiträge: 16

02.12.2008 08:02
#6 RE: Umsatzsteuerzahllast Zitat · Antworten

Also:

Nr. 1-5b sehe ich genauso, das ist richtig.

Nr. 5c Keine USt-pflichtige Vermietung möglich, da es nicht an einen Unternehmer vermietet wird.

Nr. 6a Leicht mißverständliche Bezeichnung, aber "an Vorsteuern angefallen" -> somit 500 EUR Vorsteuerabzug

Nr. 6b Voller Vorsteuerabzug i.H.v. 280 EUR, da das EG ja sein Unternehmen ist (unterliegt ja keinen Mischumsätzen, da EG vollstens sein Laden )

Nr. 6c Zu 2/3 v. 528 EUR abzugsfähig, da EG und 1. OG zum Vorsteuerabzug berechtigen, und die Dachreparatur das gesamte Haus betrifft.

Sonst schon gut gelöst.
Bei Fragen, einfach fragen.

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