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Dieses Thema hat 6 Antworten
und wurde 372 mal aufgerufen
 Hilfe bei Steuerlehre
schmusie Offline

Junior Member

Beiträge: 13

30.11.2008 02:36
Ehegattenveranlagung Zitat · Antworten

Hallo,

folgender Fall:

Ein Ehepaar hat im November 01 geheiratet, Wohnsitz Berlin.

Zwischen welchen Veranlagungsarten können die Mandanten wählen, wenn sie auch in 02 in Berlin leben

a) in 01
b) in 02 ?

Wer weiss hier weiter ?

Danke für Tips

Steuerschnecke Offline

Senior Member


Beiträge: 278

30.11.2008 09:54
#2 RE: Ehegattenveranlagung Zitat · Antworten

Also da sie in 01 geheiratet haben können sie zwischen
Zusammenveranlagung,
Besonderer Veranlagung
und Getrennter Veranlagung wählen.

Im Jahr 02 nur noch zwischen
Zusammenveranlagung
und Getrennter Veranlagung.

LG

meminho Offline

Full Member

Beiträge: 62

30.11.2008 23:40
#3 RE: Ehegattenveranlagung Zitat · Antworten

Das sind die Grundlagen des Steuerrechts, besser gesagt der Einkommensteuer! Wenn ich mir Ihre ganzen Treads anschaue behaupte ich mal ganz einfach, dass ein Lehrgang oder sogar eine komplette 3-jährige Ausbildung Ihnen sehr gut tun würde!

schmusie Offline

Junior Member

Beiträge: 13

01.12.2008 02:17
#4 RE: Ehegattenveranlagung Zitat · Antworten

Ihnen täte es gut das Forum schleunigst zu verlassen, sonst verkraulen Sie hier mit Ihren dämlichen Äusserungen die unerfahrenen Leute, die sich nicht trauen zu fragen.

meminho Offline

Full Member

Beiträge: 62

01.12.2008 12:08
#5 RE: Ehegattenveranlagung Zitat · Antworten

Wie gesagt... dies sind die Grundlagen! Das Forum ist keine Schule, sondern dafür gedacht, dass bei gezielten Fragen und Problemen geholfen wird.

Die Frage kann man mit folgender vergleichen: Welche Einkunftsarten fallen unter das Einkommensteuergesetz?!

Richtig! ... Ein Blick ins Gesetz hilft ernorm...!

Steuerschnecke Offline

Senior Member


Beiträge: 278

01.12.2008 22:20
#6 RE: Ehegattenveranlagung Zitat · Antworten
Das stimmt schon meminho, aber es ist auch dafür gedacht das Anfänger hier jede Frage egal wie "einfach" sie erscheint reinschreiben können. Ohne sich schämen zu müssen, weil sie sich nicht trauen jemand im Büro oder so zu fragen.
Ich gebe dir sicher Recht, dass man dies hier auch durch schauen ins Gesetzt oder in ein Buch hätte selber lösen können, aber wenn man Anfänger ist bekommt man nunmal diese Grundlagen erst vermittelt und auch mit dem Gesetz arbeiten ist für einige ganz neu.

Also ich möchte es hier gerne vermeiden, dass man sich über welche lustig macht, die einfache Fragen stellen!!!!

Ein Tipp zu dir Schmusie, versuche es doch erstmal selber zu lösen und schreibe dann deine Lösung bzw. deinen Ansätze zur Lösung hier hinein und man kann drüber gucken und dir deine Fehler verbessern.
Es ist wichtig sich auch selber mit solch Sachen zu beschäftigen!!!!
Wie z.B. die Aufgabe mit der UST-Zahllast, schreib mal deine Lösung oder wie du es machen würdes und dann bekommst du sicherlich Verbesserungsvorschläge oder auch ein Kommentar das es richtig ist.
Jeder hat hier nicht die Zeit und die Lust eine komplette Aufgabe mal eben zu lösen.

LG
meminho Offline

Full Member

Beiträge: 62

01.12.2008 23:36
#7 RE: Ehegattenveranlagung Zitat · Antworten

Zitat von Steuerschnecke
Ein Tipp zu dir Schmusie, versuche es doch erstmal selber zu lösen und schreibe dann deine Lösung bzw. deinen Ansätze zur Lösung hier hinein und man kann drüber gucken und dir deine Fehler verbessern.
Es ist wichtig sich auch selber mit solch Sachen zu beschäftigen!!!!
Wie z.B. die Aufgabe mit der UST-Zahllast, schreib mal deine Lösung oder wie du es machen würdes und dann bekommst du sicherlich Verbesserungsvorschläge oder auch ein Kommentar das es richtig ist.
Jeder hat hier nicht die Zeit und die Lust eine komplette Aufgabe mal eben zu lösen.

LG


Das sind meine Worte, Danke Steuerschnecke!

Und wiedereinmal kann ich sagen...wenn ich dich nicht hätte!

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