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Dieses Thema hat 0 Antworten
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 Hilfe bei Steuerlehre
schmusie ( Gast )
Beiträge:

28.11.2008 06:12
Progressionsvorbehalt Zitat · Antworten

Hallo,

folgender Fall:

A wurde Arbeitslosengeld 2007 i.H. von 6.000 € gewährt, richtig wäre ein Betrag von 13.000 € gewesen. A muss die Differenz von 2.000 € in 2008 an das Arbeitsamt zurückzahlen. Der Rückforderungsbescheid ist in 2008 ergangen. A hat in 2007 und 2008 ein z.v.E. von 25.000 €.

Welcher Betrag unterliegt dem Progressionsvorbehalt ? Wie hoch ist die Einkommensteuer in 2007 und 2008 bei ANwendung des Splittingtarifs ?

Wer kann mir hier weiterhelfen ? Danke.

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