brauche dringend eure Hilfe. Eigentlich ist es einfach aber ich komm nicht drauf. Folgender Sachverhalt:
Ein Mandant ist ledig und hat einen Gesamtbetrag der Einkünfte von 100.000 Euro. Wie hoch ist der als Sonderausgaben abzugsfähige Betrag bei folgenden Aufwendungen:
Wissenschaftliche Zwecke 6.000 Euro Kirchenspenden 8.000 Euro Politische Partei 500 Euro Unabhängige Wählervereinigung 500 Euro
Mein Problem stellt die Behandlung der beiden unteren Spenden dar, da ich absolut auf Kriegsfuss mit dem § 34 g EStG stehe. Wer kann mir da weiterhelfen ?
Die Ermäßigung nach §34 g Satz 2 EStG sieht eine max. Ermäßigung i.H.v. 825,00 EUR vor (für einen ledigen). Um diese Ermäßigung zu erhalten musst du das doppelte an Spenden geleistet haben –> also 1.650 EUR Höchstbetrag nach § 34g EStG (50% der Aufwendungen sind ja abzugsfähig).
Also in deinem Fall ein Höchstbetrag von 1.650 EUR. Deine beiden Spenden (500 EUR für politische Partei und 500 EUR für Wählervereinigung) liegen also insgesamt unter dem Höchstbertrag, sodass die Spenden voll als Steuerermäßigung nach § 34g EStG in Anspruch genommen werden können.
Nur der über 1650 EUR (bzw. 3300 EUR bei Zusammenveranlagung) übersteigende Wert wird als Sonderausgaben nach §10 b EStG in Abzug gebracht.
Lösung also:
1000 EUR Spenden gesamt, davon 50% als Steuerermäßigung abzugsfähig, somit 500 EUR.
Beachte aber: Die Speden an Unabhängige Wählervereinigungen sind nur im Rahmen des §34 g EStG abzugsfähig, nicht als Sonderausgaben!
Ich hoffe ich konnte helfen, sonst einfach fragen.
Richtig, genau so ist es. Allerdings nur für die politischen Spenden. Du musst bei politischen Spenden also erstmal den §34 g EStG prüfen und dann §10 b EStG.
Für die anderen Spenden besteht nach wie vor ganz normal der Sonderausgaben-Abzug.