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Dieses Thema hat 6 Antworten
und wurde 1.322 mal aufgerufen
 Hilfe bei Rechnungswesen
Steuerfachfuzzi Offline

Newbie

Beiträge: 3

03.01.2009 01:39
Auch in Rewe könnte ich Hilfe gebrauchen... Zitat · Antworten

Wie gerade schon in der Rubrik Hilfe bei Steuerlehre erklärt bin ich im ersten Lehrjahr und habe auf Grund von Krankheit leider etwas verpasst und in Rechnungswese habe ich jetzt auch mal eine konkrete Frage, wie erkenne ich Aufwandskonten, Bestandskonten usw. Bei manchen ist das ja sehr klar und bei manchen ist es ja direkt im Namen enthalten, aber bei manchen weiß ich es eben nicht genau, wie kann ich das rausfinden.

mfg Steuerfachfuzzi

p.s. auch hier bin ich für jeden weitern Tipp bzw Material/Internetseite dankebar.

Steuerschnecke Offline

Senior Member


Beiträge: 278

04.01.2009 02:55
#2 RE: Auch in Rewe könnte ich Hilfe gebrauchen... Zitat · Antworten
Bestandskonten gehören auf die Bilanz und
die Aufwands- und Ertragskonten gehören auf das Gewinn- und Verlustkonto!

http://www.tomklick.de/Buchen%20in%20Bes...ck.de-dasd.html
Steuerfachfuzzi Offline

Newbie

Beiträge: 3

04.01.2009 03:43
#3 RE: Auch in Rewe könnte ich Hilfe gebrauchen... Zitat · Antworten

Hey,
das ist mir eigentlich klar, aber wenn ich ein buchungssatz sehe bzw einfach nur ein name eines kontos woher weiß ich dann wo ich es ein ordnen muss?
zb.: Körperschaftsteuer, andere aktivierte Eigenleistung (darauf musste ich jetzt im büro buchen)
wie finde ich raus wo ich die einordnen muss?

mfg Steuerfachfuzzi

Steuerschnecke Offline

Senior Member


Beiträge: 278

04.01.2009 05:45
#4 RE: Auch in Rewe könnte ich Hilfe gebrauchen... Zitat · Antworten

Auf Bestandskonten buchst du erfolgsneutral
und auf Erfolgskonten bucht man erfolgswirksam.

Aufwandskonten -> erfolgsmindernd
Ertragskonten -> erfolgserhöhend

Also mach dir einfach Gedanken, was im Betrieb passiert mit dieser Buchung!!!
Miete ist ein Aufwand, aber wenn ich Geld von der Bank in die Kasse einzahle ist es kein Aufwand für mich.
Und wenn du ein Auto kaufst ist PKW ein Bestandskonto, weil du den Aufwand mit der jährlichen Abschreibung buchst!!!

Körperschaftssteuer ist ein Aufwandskonto und andere aktivierte Eigenleistung auch.

Les dir das hier mal unten durch: (Punkt 8.1. Kontensystem)
http://de.wikipedia.org/wiki/Buchf%C3%BChrung


Also anders weiß ich jetzt auch nicht, wie ich es erklären soll.

Frag einfach noch mal wenn es nicht verständlich ist oder immer noch nicht ganz klar.

LG

Knowledgebase ( Gast )
Beiträge:

10.01.2009 23:36
#5 RE: Auch in Rewe könnte ich Hilfe gebrauchen... Zitat · Antworten

Zitat von Steuerfachfuzzi
wie erkenne ich Aufwandskonten, Bestandskonten usw. Bei manchen ist das ja sehr klar und bei manchen ist es ja direkt im Namen enthalten, aber bei manchen weiß ich es eben nicht genau, wie kann ich das rausfinden.



Einfach auswendig lernen für jedes einzelne Konto, das ihr in der Schule bearbeitet, anders geht es zumindest am Anfang nicht.

Zitat von Steuerschnecke

Also mach dir einfach Gedanken, was im Betrieb passiert mit dieser Buchung!!!
Miete ist ein Aufwand,



Das funktioniert nicht so einfach mit dem Gedanken machen:
Beispiel 1: Wir zahlen am 1.11. die Miete für die Geschäftsräume für den Zeitraum November-April.
Beispiel 2: Wir zahlem am 1.02. die Miete für die Geschäftsräume für das den Zeitraum September-Februar d. J.



Tawa306 Offline

Newbie

Beiträge: 1

08.09.2010 03:41
#6 RE: Auch in Rewe könnte ich Hilfe gebrauchen... Zitat · Antworten

Hallo Ihr,

ich bin neu hier und heute voll verwirrt, aus REWE gegangen.

Ich habe das Problem, das ich ein USt Zahlungskonto habe und nicht mehr weiß wie ich das Abschließe. War das nun über das Konto USt, weil das USt sich ja auch verändern muss, oder doch in dem SBK?

Daniel_Lambert Offline

Newbie aktiv

Beiträge: 7

22.09.2010 22:29
#7 RE: Auch in Rewe könnte ich Hilfe gebrauchen... Zitat · Antworten

Hallo Steuerfachfuzzi,

die Frage ist schon sehr berechtigt, denn die Gewinnauswirkung ist ja jeweils zu untersuchen, und nur bei GuV-Konten besteht eine Gewinnauswirkung.
Deshalb mein Tipp:
- die Bezeichnungen des § 266 HGB für die Bestandskonten lernen und
- die Bezeichnungen des § 275 II und III für die Erfolgskonten.
Dann hast Du nicht nur ein Gespür dafür, sondern auch die konkrete Sicherheit.

Beste Grüße,

Daniel Lambert
www.daniel-lambert.de

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