Hallo, ich habe hier eine Aufgabe in Einkommensteuer womit ich leider nicht weiter komme wäre sehr nette wenn ihr mit weiter hilft
Die Aufgabe Der Stpfl. hat ein Darlehen über 150.000€ aufgenommen. Das Darlehen dient zur 2/3 zur Finanzierung der AK eines in vollem Umfang vermieteten Einfamilienhaus und zu 1/3 Finanzierung der privaten Wohnungseinrichtung des Steuerpflichtigen. Der Zinssatz beträgt 10% p.a. Das Darlehen wurde zum 01.04.08 unter Einbehaltung eines Disagios von 3% ausbezahlt. Am 30.12.08 wurden v. Steuerpflichtigen bezahlt: - Darlehenszinsen f. 2008 - 700,00 € an das Grundbuchamt f. die Eintragung der Hypothek - 500,00 € an einen Notar f. die Hypothekenvermittlung - 10.000 € Darlehenstilgung
Ich soll hier die WK ermitteln aber was mich hier stutzig macht ist das Darlehen für die private Wohnungseinrichtung. Muss ich jeweils 1/3 (private Finanzierung) von den entstandenen Kosten abziehen???
Wir haben in der Berufsschule grade erst mit V+V angefangen, aber es ist wohl so, dass du als WK für V+V auch nur das angeben kannst, was du für V+V bezahlt hast. Hast du z.B. eine selber genutzte Wohnung in deinem vermieteten Haus, musst du anteilig rechnen.
Ich würde sagen das gilt dann in dem Fall auch für dein Darlehen. Du darfst nur 2/3 der angefallenen Kosten als WK ansetzen, weil du auch nur diese 2/3 an Aufwendungen für dein Mietobjekt hattest.
Die Angabe ist allerdings jetzt mal ohne Gewähr, da wir wirklich gerade erst in der vorletzten Steuerlehrestunde mit dem Thema angefangen haben.