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Dieses Thema hat 5 Antworten
und wurde 567 mal aufgerufen
 Hilfe bei Rechnungswesen
BO88 Offline

Junior Member

Beiträge: 20

23.01.2009 01:36
LSt Freibetrag Zitat · Antworten

Hallo,
Ich habe im Moment Lern"urlaub" und bin im Moment im Bereich Personal.
Gerade wollte ich eine Aufgabe lösen, die mit ablesen aus der Lohnsteuertabelle zu tun hat.
Okay, ablesen ist ja kein Problem aber wo von ziehe ich den FB ab?
Komme einfach nicht auf die Lösung die im Lösungsbuch steht.
lg Bo88


Olanst Offline

Full Member

Beiträge: 66

23.01.2009 03:14
#2 RE: LSt Freibetrag Zitat · Antworten
Hallo!

Du musst folgendermaßen vorgehen.

Beispiel:
Arbeitnehmer verdient 2500€ und hat einen Freibetrag von 430€ pro Monat.
Bei 2500€ Gehalt wäre die Lohnsteuer in Klasse I: 425,41€

Da nun aber der Freibetrag gegeben ist, muss du von den 2500€ den Freibetrag von 430€ abziehen. Das ergibt dann 2070€ für diese Gehaltssumme ist dann laut Lohnsteuertabelle bei Klasse I die Lohnsteuer: 274,91€

Ich hoffe das war verständlich dargestellt.

Gruß
Olanst
BO88 Offline

Junior Member

Beiträge: 20

23.01.2009 03:24
#3 RE: LSt Freibetrag Zitat · Antworten

Super danke schön, ich war irgendwie in dem Glauben ich müsste den Freibetrag von dem abziehen was ich abgelesen habe, aber ich muss Ihn direkt von Gehalt abziehen, Danke. (Ja sehr verständlich erklärt)
lg bo88

BO88 Offline

Junior Member

Beiträge: 20

05.02.2009 09:10
#4 RE: LSt Freibetrag Zitat · Antworten

Guten Abend,
habe noch eine Frage bezüglich LSt FB und zwar sind die doch auf der LSt Karte eingetragen, aber aus welchen Gründen kommt man eigentlcih zu einem LSt Freibetrag.

liebe Grüße bo88

Steuerschnecke Offline

Senior Member


Beiträge: 278

05.02.2009 10:16
#5 RE: LSt Freibetrag Zitat · Antworten
Du kannst dir einen Freibetrag eintragen lassen, wenn du z.B. weiß das du hohe Werbungskosten hast.
Man muss auch einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung beim Finanzamt abgeben.

LG
Gast
Beiträge:

06.02.2009 23:59
#6 RE: LSt Freibetrag Zitat · Antworten

Oder bei Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und ggf. auch von Amts wegen z. B. bei Behinderten.

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