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Dieses Thema hat 18 Antworten
und wurde 1.896 mal aufgerufen
Umfrage: Welche Weiterbildung habt Ihr vor zu machen oder macht Ihr schon?
Bisher wurden 27 Stimmen zur Umfrage "Welche Weiterbildung habt Ihr vor zu machen oder macht Ihr schon?" abgegeben.
 AntwortenAbgegebene StimmenGrafische Auswertung
1. staatl. geprüfter Betriebswirt/in 2
7,4%
2. Bilanzbuchhalter/in 7
25,9%
3. Steuerfachwirt/in 8
29,6%
4. Steuerberater/in 8
29,6%
5. Diplom-Finanzwirt/in 1
3,7%
6. Wirtschaftsprüfer/in 0
0%
7. Rechtanwalt/-anwältin (Steuerrecht) 0
0%
8. Ich mache bereits eine der oben genannten Fortbildungen. 1
3,7%
 
8 Mitglieder haben an der Abstimmung teilgenommen.
 Umfragen
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Steuerschnecke Offline

Senior Member


Beiträge: 278

05.02.2009 10:23
Weiterbildung Zitat · Antworten
Welche Weiterbildung habt ihr vor zu machen oder macht ihr sogar schon???

Ihr könnt hier unten ja mal schreiben, welche Weiterbildung ihr zur Zeit macht oder bereits hinter euch habt.
Würde mich interessieren!!!

Mehrere Antworten sind möglich, damit man auch z. B. 2 Weiterbildung oder mehr anklicken kann oder aber eine Weiterbildung und den Punkt das man sie bereits absolviert oder grade dabei ist.
Steuerschnecke Offline

Senior Member


Beiträge: 278

05.02.2009 10:25
#2 RE: Weiterbildung Zitat · Antworten
Ich mache dann gleich den Anfang,also ich mache grade eine Weiterbildung zur staatlich geprüfen Betriebswirtin mit dem Schwerpunkt Rechnungswesen!!!
Olanst Offline

Full Member

Beiträge: 66

06.02.2009 01:12
#3 RE: Weiterbildung Zitat · Antworten

ich will nach erfolgreicher Abschlussprüfung in 5 Jahren Steuerberater sein. ICh hoffe das klappt sowie ich das gedacht habe.

gruß
Olanst

Steuerschnecke Offline

Senior Member


Beiträge: 278

06.02.2009 11:54
#4 RE: Weiterbildung Zitat · Antworten
Hallo Olanst,

das kann nicht klappen, wenn du nach der Ausbildung nichts mehr machst kannst du nach zehnjähriger Berufstätigkeit die Prüfung zum Steuerberater machen. Und wenn du den Steuerfachwirten vorher machst nach 7 Jahren.
Oder wenn du ein Studium machst, dann klappt das früher!!! Aber die Steuerberaterprüfung sollte man auch nicht unterschätzen, da fallen welche mit jahrelanger Berufserfahrung durch.

In Antwort auf:
Zulassung zur Steuerberaterprüfung

Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung kann grundsätzlich auf zwei Wegen erfolgen:

Der akademische Weg über ein (Fach-)Hochschulstudium (§ 36 Abs. 1 StBerG): Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums. Daran anschließend ist eine praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuerrechts abzuleisten. Die Dauer dieser Tätigkeit ist von der Regelstudienzeit des abgeschlossenen Hochschulstudiums abhängig. Bei mindestens acht Semestern sind zwei Jahre notwendig, bei weniger als acht Semestern müssen drei Jahre praktischer Arbeit dem Studium folgen. Zu beachten ist, dass eine Unterscheidung zwischen Universität und Fachhochschule nicht mehr getroffen wird. Es ist einzig und allein die Regelstudienzeit des Studienganges ausschlaggebend. Studiengänge der Berufsakademie haben eine Regelstudienzeit von weniger als acht Semestern. Sie gelten jedoch als Studium im Sinne des StBerG. Die berufspraktische Tätigkeit nach dem Abschluss des Studiums beträgt angesichts der kurzen Ausbildungszeit mindestens drei Jahre.

Der berufspraktische Weg über eine kaufmännische Berufsausbildung (§ 36 Abs. 2 StBerG): Nach Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung und zehnjähriger praktischer Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuerrechtes kann ebenfalls die Zulassung zur Steuerberaterprüfung erfolgen. Der Regelfall ist dabei eine Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten. Zu beachten ist, dass sich dieser Zeitraum auf sieben Jahre reduziert, wenn die Prüfung zum geprüften Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt erfolgreich abgelegt wird.

Abschließend können auch Beamte des gehobenen Dienstes der Finanzverwaltung zur Prüfung zugelassen werden. In diesem Fall beträgt die Dauer der praktischen Tätigkeit mindestens sieben Jahre nach bestandener Laufbahnprüfung, wobei jedoch anzumerken ist, dass Beamten des gehobenen Dienstes der Steuerverwaltung nach Abschluss ihrer Ausbildung der akademische Grad Diplom-Finanzwirt (FH) zuerkannt wird, wodurch sie regelmäßig drei Jahre nach Abschluss der Ausbildung zur Steuerberaterprüfung zugelassen werden können.

Zuständig für die Durchführung der Steuerberaterprüfung sind ab 2009 die Steuerberaterkammern. Die Finanzministerien der Länder, die i. d.R. die Zuständigkeit auf die Oberfinanzdirektionen als Mittelbehörden übertragen haben, sind aber weiterhin für die Erstellung der Klausuren zuständig. Auch bei der Abnahme der mündlichen Prüfungen bleibt die Zusammensetzung der Prüfungskommissionen unverändert, d. h. der Vorsitzende jeder Kommission ist weiterhin ein Finanzbeamter.

Olanst Offline

Full Member

Beiträge: 66

07.02.2009 00:52
#5 RE: Weiterbildung Zitat · Antworten
Hallo!

Ich weiß das die Steuerberaterprüfung eine Durchfallquote von 80% hat.

Vom zeitlichen Rahmen passt meine Planung, nur ist halt die minimal Zeit.

Du hast Recht, dass viele mit langjähriger Erfahrung durch die Prüfung fallen. Doch dazu will ich sagen, dass was du in der Praxis lernst ist für die Praxis sehr wichtig. Jedoch oft von der Theorie die du für die Steuerberaterprüfung brauchst meilenweit entfernt. Somit kann man nicht sagen, weil Leute die jahrelange Praxis haben durchfallen, fällt ein Anfänger auch durch.

Es kommt einfach darauf, dass du Glück in den Klausuren und der mündlichen Prüfung hast, was die Themen angeht.

Was deine zitierte Gesetzesstelle angeht hast du recht. Jedoch bin ich gespannt, ob sich das in naher Zukunft ändert, da es seid 2006 nur noch Jura-Studium gibt, welches länger als 8 Semester ist. Alle neuen Bachlorstudiengänge haben eine Regelstudienzeit von 6 Semster + Master wären es dann 8.

Gruß
Olanst
Steuerschnecke Offline

Senior Member


Beiträge: 278

07.02.2009 01:56
#6 RE: Weiterbildung Zitat · Antworten

Also ein Gesetzestext ist es nicht, denn ich Zitiert habe.
Ich kann nur sagen, dass in meinem alten Betrieb einer angefangen hat, der ein BWL Studium oder so hatte und danach eine Zeit in einem Callcenter gearbeitet haben soll und dann meinte nach 3 Jahren arbeiten beim Steuerberater die Steuerberaterprüfung zu machen und das ging in die Hose. Obwohl er ich glaube 3 Monate zum lernen frei hatte, aber er musste mich damals als Azubi fragen stellen wie etwas gebucht wird.
Bei dir ist es ja noch der Vorteil, dass du nun auch schon die Ausbildung machst.

Wie hast du es den genau geplant, also 5 Jahre nach der Ausbildung den Steuerberater zu haben
Also ich glaube nicht, dass die an den Bedingungen für die Zulassung so schnell etwas ändern!

LG

meminho Offline

Full Member

Beiträge: 62

08.02.2009 09:59
#7 RE: Weiterbildung Zitat · Antworten

5 Jahre geht nicht! Studium mit 6 Semestern und 3 Jahre Berufserfahrung macht 6 Jahre. Da kommt aber immer etwas dazwischen, sodass man locker noch 1 Jahr dranhängen kann = 7 Jahre ! Also keine Hoffnung machen...

Olanst Offline

Full Member

Beiträge: 66

08.02.2009 19:48
#8 RE: Weiterbildung Zitat · Antworten

HI!

Es geht alles, wenn man möchte. Man soll nichts von Anfang ausschließen. Jedoch zählt für mich nun erstmal die Ausbildung erfolgreich abzuschließen, danach kommt der nächste Schritt. Immer einen Schritt vor den anderen, danach den zweiten und nicht den zweiten vor dem ersten.

Gruß
Olanst

meminho Offline

Full Member

Beiträge: 62

09.02.2009 06:46
#9 RE: Weiterbildung Zitat · Antworten

Dann sag mir bitte den Weg, wie du in 5 Jahren nach der Lehre die Steuerberaterprüfung absolvieren kannst.

Olanst Offline

Full Member

Beiträge: 66

09.02.2009 07:08
#10 RE: Weiterbildung Zitat · Antworten

hi!

Eine Möglichkeit ist ein 3 Jähriges Studium (BA) von 3 auf 2 Jahre zu verkürzen. Dann 3 Jahre arbeiten und du kannst die Prüfung ablegen.
Die Bundeswehrzeit kann man sich soweit ich weiß als Mann anrechnen lassen.
Somit könnte man, wenn alles perfekt läuft nach 4 Jahren und 2 Monaten die Steuerberaterprüfung ablegen.

gruß
Olanst

meminho Offline

Full Member

Beiträge: 62

09.02.2009 10:13
#11 RE: Weiterbildung Zitat · Antworten

In den Voraussetzungen steht aber, dass die Regelstudienzeit 6 Semester betragen muss. Das sind also 3 Jahre. Eine Verkürzung auf 2 Jahre genügt demzufolge nicht.

"Somit könnte man, wenn alles perfekt läuft nach 4 Jahren und 2 Monaten die Steuerberaterprüfung ablegen."

Das ist es ja... es läuft eben nicht alles perfekt!

Olanst Offline

Full Member

Beiträge: 66

09.02.2009 18:18
#12 RE: Weiterbildung Zitat · Antworten
HI!

Du sagst es die Regelstudienzeit soll 6 Semester sein oder 8 Semester. Jedoch ob du das Studium in 4 oder 10 Semester absolvierst ist doch dir selbst unterlassen.

gruß
Olanst
meminho Offline

Full Member

Beiträge: 62

10.02.2009 05:37
#13 RE: Weiterbildung Zitat · Antworten

Sie soll nicht 6, sondern MUSS 6 Semester betragen!

Olanst Offline

Full Member

Beiträge: 66

10.02.2009 06:05
#14 RE: Weiterbildung Zitat · Antworten

HI!

Hier ein Auszug aus dem Zitat oben:

Es ist einzig und allein die Regelstudienzeit desird. Studienganges ausschlaggebend. Regelstudienzeit ist nicht die Zeit, die wirklich aufgewendet wird.

Gruß
Olanst

meminho Offline

Full Member

Beiträge: 62

10.02.2009 09:51
#15 RE: Weiterbildung Zitat · Antworten

Ist mir neu. Na dann, Viel Erfolg! Welchen Weg wirst du nach deiner Lehre gehen?

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