Hallo! Ich habe hier zwei Aufgaben. Wäre nett wenn ihr mir helfen könntet. 1. Die aus 05 stammende zweifelhafte Forderung von 11.600€ (inkl. USt), die wir im Vorjahr zu 70% wertberichtigt hatten, erscheint uns, da sich die wirtschaftliche Lage dieses Kunden von Grund auf gebessert hat, wieder voll einbringlich. 2. Im Dezember der Abrechnungsperiode 05 wird eine Maschine defekt. Die Reparatur wird im Februar der Abrechnungsperiode 06 in Auftrag gegeben und am 14.03.06 durchgeführt. Die Rechnung des Reparaturbetriebes beläuft sich auf 5.000€ (netto). Die Bilanz zum 31.12.2005 wird am 25.04.06 erstellt. Der Reparaturaufwand sol im Abschluss der Abrechnungsperiode 05 exakt berücksichtigt werden. Ich würde folgender Maßen buchen. 1. Wertberichtigung an zweifelhafte Forderung 7.000€ 2. Instandhaltg./Reparatur an sonsige Rückstellungen 5.000€
Also zu Aufgabe 1 würde ich anders buchen, bei der Wertberichtigung von 70% bucht man ja Abschreibung UV an EWB 7.000€. Wenn diese Forderung jetzt doch nicht uneinbringlich ist, würde ich EWB an Erträge aus abgeschriebenen Forderungen buchen. Also auf jeden Fall nicht an zweifelhafte Forderungen, da wir es bereits auf zweifelhafte Forderungen stehen haben.