hallo,
ein steuerberater bucht folgendermaßen, ich glaube jedoch, dass dies nicht zulässig ist.
sämtliche ausgaben eines kfz (steuer, benzin, reparatur etc.) verbucht er als ausgabe mit vorsteuerabzug, auch wenn das auto nicht im betriebsvermögen ist. am jahresende "rechnet" er das ganz so ungefähr mit der pauschale ab.
ich meine: vorsteuerabzug nur, wenn das auto im betriebsvermögen ist, sämtliche ausgaben auch nur dann.
ist es nicht im betriebsvermögen, muss ein exaktes fahrtenbuch geführt werden, dann gibt es die 30 cent/km.
auch muss man, wenn ein kfz angeschafft wird, nachweisen, dass es zumindest, ich glaube 50 %, betrieblich genutzt wird, sonst darf es garnicht ins betriebsvermögen.