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Dieses Thema hat 1 Antworten
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 Unterlagen zum Unterricht
Steffen Offline

Newbie

Beiträge: 1

31.12.2010 03:28
Abgabenordnung Zitat · Antworten

Hallo ihr Lieben,

ich hätte eine Frage. Es geht um die Berechnung der Rechtsbehelfsfrist.

Ich addiere ja 3 Tage für die Bekanntgabe und von diesem Datum addiere ich ja nochmals einen Monat. Wie ist es jetzt allerdings wenn ich die Bekanntgabe am 31. eines Monats habe und der Folgemonat nur 30. Tage hat. Ende der Rechtsbehelfsfrist am 3o oder am 01 des Folgemonats. Oder vielkleicht noch deutlicher. Bekanntgabe am 31. Januar, kein Sonntag oder sonstiges. Bekanntgabe 28/29.Februar oder 01 März oder 03. März, also volle 30 Tage . Keine Ahnung. Hoffe auf Antworten.

poster Offline

Junior Member

Beiträge: 19

02.01.2011 21:30
#2 RE: Abgabenordnung Zitat · Antworten

Ende ist immer der letze eines Monats, wenn Tag der Bekanntgabe der letze Tag eines Monats war. Beispiel: Tag der Bekanntgabe der 31.01.2011 Ende der Rechtsbehelfsfrist 28.02.2010 24Uhr

Außnahme wenn Vorraussetzungen des § 108 Abs. 3 AO vorliegen.

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