Hey ho :) Habe momentan mal wieder Berufschule und sind im Rechnungswesen zur Zeit unter anderem bei dem Thema Sachbezugswerte.. Frage: Wird der Rabattfreibetrag beim Bezug von Waren nur angewendet, wenn der geminderte Endpreis - der vom AN gezahlter Preis größer als 1080€ sind oder auch darunter? Inner Schule hatten wir nämlich nen Beispiel, dass er nicht zur Geltung kommt, wenn der Differenzbetrag < 1080 € ist. Das wiederum kann ich mir aber nicht vorstellen...
Den Rabattfreibetrag musst du immer vom AN gezahlten Endpreis abziehen. Kommt dabei eine negative Summe raus dann entsteht halt kein Steuerpflichtiger Lohn. Wenn eine positive Zahl rauskommt ensteht demzufolge steuerpflichtiger Arbeitslohn.
*g* ich lern gerade für ne Arbeit morgen ;) So wird die Berechnung zwar bestimmt nicht drankommen, da wird wenn was über bleiben. Aber sicher ist sicher. Außerdem weiß ichs dann für die Zukunft.
Ich sehe es ganz genau wie ihr, es macht ja kein Sinn wenn man es dann nicht abzieht und der Arbeitnehmer dann immer steuerpflichtigen Arbeitslohn hat! Ist echt schlimm, wenn die in der Schule auch noch etwas falsch erklären!!!
Zitat von SchafbabyHey ho :) Habe momentan mal wieder Berufschule und sind im Rechnungswesen zur Zeit unter anderem bei dem Thema Sachbezugswerte.. Frage: Wird der Rabattfreibetrag beim Bezug von Waren nur angewendet, wenn der geminderte Endpreis - der vom AN gezahlter Preis größer als 1080€ sind oder auch darunter? Inner Schule hatten wir nämlich nen Beispiel, dass er nicht zur Geltung kommt, wenn der Differenzbetrag < 1080 € ist. Das wiederum kann ich mir aber nicht vorstellen...
Da es ein Jahresfreibetrag ist, könnte es in der Aufgabe so gewesen sein, dass der Freibetrag in diesem Jahr bereits schon einmal in Anspruch genommen wurde. Und dann darf er nicht noch einmal abgezogen werden.
So dachte ich ja auch, dass es so sein müsste und dann mach ich das jetzt einfach so ;) In Einkommensteuer haben wir das nämlich auch so gemacht und überall sonst in den Büchern steht auch nichts anderes. Und das müsste ja sonst irgendwo vermerkt sein.
Über 1.080,00 € muss man ja ganz normal steuer- und sv-pflichtig buchen. Meine Frage ist nun ob man den nichtsteuerpflichtigen Sachbezugswert (1.080,- €) auch buchen muss?
Bsp: Personal bezahlt 1580 € für eine Ware. Buchung: 580€ also steuer-und sv-pflichtiges Gehalt