Thema von floras87 im Forum Unterlagen Rechnungwesen
AKTIVA
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Wirtschaftsgüter -Rechte, rechtsähnliche Werte und sonstige Vorteile wie z.B. Geschäfts- oder Firmenwert, Konzessionen, Urheberrechte, Lizenzen, Software
II. Sachanlagen
Unbebaute Grundstücke - Grundstücke ohne Bauten Bebaute Grundstücke - Grundstücke mit Bauten (betrifft nur Grund und Boden)
Gebäude - Gebäudewert ohne Grundstück
Maschinen - Hierzu gehören alle technischen Einrichtungen für die fabrikation wie z.B. Förderanlagen, Kräne, Sägemaschinen, Arbeitsbühnen
Betriebs-u. Geschäftsausstattung- Betriebseinrichtung umfasst Werkstätteneinrichtung, Werkzeuge, Transporteinrichtungen,...usw. zur Geschäftsausstattung gehören Geschäfts- u. Büroeinrichtung, Computer, Kassen, Schreib- und Rechenanlagen, Regale usw.
Anlagen im Bau - Es sind Aufwendungen für Fremd- und Eigenleistung zu aktivieren, die zum Bilanzstichtag angefallen sind, ohne dass die Anlagen fertiggestellt sind
Anzahlungen auf Anlagen - Hierzu sind Teilerfüllungen für noch nicht fertiggestellte Anlagen, die später zum Anlagevermögen gehören, zu verstehen
III. Finanzanlagen
Beteiligungen - Anteile an Kapital- oder Personengesellschaften; es besteht die Absicht, auf das Unternehmen, an dem die Beteiligung besteht, Einfluss zu nehmen; eine Beteiligung wird angenommen bei einem Anteil von mind. 25% am Nennkapital des anderen Unternehmens
Wertpapiere des AV - Wertpapiere, die als Daueranlage gehalten werden, allerdings ohne Beteiligungsabsicht
Ausleihungen - finanzielle Forderungen aus der Vergabe von Krediten, z.B. Gewährung eines Kredits B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Roh-,Hilfs- u. Betriebsstoffe - Rohstoffe gehen unmittelbar in das Endprodukt ein; sie bilden den Hauptbestandteil des Produkts, Hilfsstoffe gehen auch in das Produkt ein, sie sind aber nur ein Nebenbestandteil. Betriebsstoffe gehen nicht in das Endprodukt ein; sie werden aber bei der Herstellung gebraucht, z.B. Schmieröl
Unfertige Erzeugnisse- Erzeugnisse, die noch nicht fertiggestellt wurden, für die aber bereits Material-, Lohn- und sonstige Kosten aufgewendet wurden
Fertige Erzeugnisse, Handelswaren- Bestände der fertigen Erzeugnisse, Handelswaren
Geleistete Anzahlungen - Anzahlungen an Dritte, bei denen die Lieferung oder Leistung noch nicht ausgeführt wurde
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen - Geldansprüche gegen Kunden, die Waren gekauft oder Leistungen erhalten, aber noch nicht bezahlt haben
Sonstige Vermögensgegenstände- alle anderen Forderungen wie z.B. Lohn- und Gehaltsvorschüsse, feststehende Steuerrückzahlungen, Schadensersatzansprüche
III. Guthaben bei Banken -Guthaben sind Geldforderungen gegenüber Kreditinstituten
IV. Wertpapiere des UV - hierzu gehören Aktien, GmbH-Anteile und Anteile einer KGaA, die keine Beteiligungen darstellen, außerdem alle Arten festverzinslicher Wertpapiere
Kasse- Bargeld
C. Rechnungsabgrenzungsposten -dies sind Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die erst nach dem Bilanzstichtag Aufwand werden
PASSIVA
A. Eigenkapital - Anteile an Unternehmer bzw. Gesellschafter am ausgewiesenen Vermögen des Unternehmens B. Rückstellungen - Dies sind Ungewisse Schulden(Verbindlichkeiten), die am Bilanzstichtag zwar dem Enstehungsgrunde nach bekannt sind, nicht aber hinsichtlich der Höhe und Fälligkeit. Bsp: Rückstellungen für Jahresabschlussarbeiten, GewSt, Provisionen
C. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten- Geldschulden gegenüber Kreditinstituten, unterschieden nach den Restlaufzeiten, z.B. Hypothekarkredite, Darlehen, Kontokorrentkredite aus Lieferungen und Leistungen- Geldschulden des Unternehmens aus dem kauf von Gütern oder Dienstleistungen, gegliedert nach Restlaufzeiten
aus Schuldwechseln- das Unternehmen hat Waren mit Wechseln bezahlt; das Unternehmen ist Wechselschuldner sonstige- Hierzu gehören z.B. noch zu zahlende Steuern und Beiträge. Diese Schulden sind nicht begründet durch den Kauf von Waren oder Dienstleistungen, die zum Geschäft gehören
D. Rechnungsabgrenzungsposten - Hierzu gehören Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die aber erst nach Bilanzstichtag Ertrag darstellen
Thema von floras87 im Forum Unterlagen Rechnungwesen
Hinweise: Jahr 01=aktuelles Jahr erforderliche ordnungsgemäße Eingangsrechnung mit gesondertem USt-Ausweis liegt vor
Eine Leasinggesellschaft erwirbt eine Maschine für 47.700€ zzgl. USt, die der Hersteller direkt Ihrem Mandanten als Leasingnehmer zusendet. Dem bereits am 15.Juli 01 abgeschlossenen Leasingvertrag sind die folgenden Angaben zu entnehmen: -während der Grundmietzeit von 36 Monaten besteht keine Möglichkeit, den Leasingvertrag zu kündigen -nach Ablauf der Grundmietzeit ist es möglich, die Maschine zu gleichen Bedingungen weiter zu mieten -als monatliche Leasingrate ist ein Betrag von 1518 € zzgl. USt vereinbart -die monatlichen Leasingraten sind jeweils am 1. eines Monats fällig. Aufgrund einer Einzugsermächtigung werden sie vom Bankkonto Ihres Mandanten abgebucht.
Welche Buchungen hat ihr Mandant a)beim Zugang der Maschine, b)zum Zeitpunkt der Abbuchung der Leasingrate vorzunehmen, wenn die Maschine lt. Afa-Tabelle eine Nutzungsdauer von 4 Jahren hat?
Thema von floras87 im Forum Unterlagen Steuerlehre
So... Dann will ich mal auch einen Beitrag leisten,damit sich das Forum hier ein bisschen füllt.
Dazu Materialien aus dem USt-Unterricht (Mecklenburg-Vorpommern)!
Umsatzsteuer – Grundbegriffe – Teil 1 2008 Aufmerksamkeiten R12(3) UStRZuwendungen des Arbeitgebers, die nach ihrer Art und ihrem Wert Geschenken entsprechen, die im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden und zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung des Arbeitnehmers führen.Zu den Aufmerksamkeiten rechnen demnach gelegentliche Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 40€ einschließlich Ust (Freigrenze), z.B. Blumen, Genussmittel, Buch, Tonträger, die dem Arbeitnehmer oder seinen Angehörigen aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses zugewendet werden.
Drittland §1(2a) UStG Gebiet, das nicht Gemeinschaftsgebiet ist.
Erwerbsschwelle §1a(3) UstG Gesamtbetrag der Entgelte für innergemeinschaftliche Erwerbe aus allen Mitgliedsstaaten. Sie ist überschritten, wenn: • sie im vergangenen Jahr höher als 12.500€ (netto) oder • voraussichtlich im laufenden Jahr ebenfalls höher als 12.500€ (netto) ist.
Halbunternehmer §1a(3) UstG Bestimmte Erwerber i.S.d. §1a(3) UstG: • Unternehmer, die nur steuerfreie Umsätze tätigen (Vorsteuerausschluss) • Kleinunternehmer • Land- und Forstwirte, die Pauschalversteuerung nach §24 anwenden • Juristische Personen (des öffentl. Rechts), die nicht Unternehmer sind oder den Gegenstand nicht für ihr Unternehmen erwerben
Lieferung §3(1) UstG Verschaffung der Verfügungsmacht über einen Gegenstand
Ort der unbewegten Lieferung (kein Reihengeschäft) §3(7) UstG Lieferung wird dort ausgeführt, wo sich der Gegenstand zur Zeit der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet. Ort der bewegten Lieferung §3(6) UstG Ort, wo die Beförderung beginnt (Beförderung, Abholung) oder Ort, wo der Gegenstand an einen selbständigen Beauftragten übergeben wird (Versendung).
Reihengeschäft §3(6) Satz5 UstG Mehrere Unternehmer schließen über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte ab und der Gegenstand gelangt bei der Beförderung oder Versendung vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer in der Reihe.
Sonstige Leistung §3(9) Satz 1 UstG Leistungen, die keine Lieferungen sind. Sie können im Tun, Dulden oder Unterlassen bestehen. Zahllast Umsatzsteuerschuld = Unterschiedsbetrag zwischen Umsatzsteuer-Traglast und abziehbarer Vorsteuer