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  • Erläuterung der BilanzpositionenDatum15.10.2009 20:17
    Thema von floras87 im Forum Unterlagen Rechnungwesen

    AKTIVA

    A. Anlagevermögen

    I. Immaterielle Wirtschaftsgüter -Rechte, rechtsähnliche Werte und sonstige Vorteile wie z.B. Geschäfts- oder Firmenwert, Konzessionen, Urheberrechte, Lizenzen, Software

    II. Sachanlagen


    Unbebaute Grundstücke - Grundstücke ohne Bauten

    Bebaute Grundstücke
    - Grundstücke mit Bauten (betrifft nur Grund und Boden)

    Gebäude - Gebäudewert ohne Grundstück

    Maschinen - Hierzu gehören alle technischen Einrichtungen für die fabrikation wie z.B. Förderanlagen, Kräne, Sägemaschinen, Arbeitsbühnen

    Betriebs-u. Geschäftsausstattung- Betriebseinrichtung umfasst Werkstätteneinrichtung, Werkzeuge, Transporteinrichtungen,...usw. zur Geschäftsausstattung gehören Geschäfts- u. Büroeinrichtung, Computer, Kassen, Schreib- und Rechenanlagen, Regale usw.

    Anlagen im Bau - Es sind Aufwendungen für Fremd- und Eigenleistung zu aktivieren, die zum Bilanzstichtag angefallen sind, ohne dass die Anlagen fertiggestellt sind

    Anzahlungen auf Anlagen - Hierzu sind Teilerfüllungen für noch nicht fertiggestellte Anlagen, die später zum Anlagevermögen gehören, zu verstehen

    III. Finanzanlagen

    Beteiligungen - Anteile an Kapital- oder Personengesellschaften; es besteht die Absicht, auf das Unternehmen, an dem die Beteiligung besteht, Einfluss zu nehmen; eine Beteiligung wird angenommen bei einem Anteil von mind. 25% am Nennkapital des anderen Unternehmens

    Wertpapiere des AV - Wertpapiere, die als Daueranlage gehalten werden, allerdings ohne Beteiligungsabsicht

    Ausleihungen - finanzielle Forderungen aus der Vergabe von Krediten, z.B. Gewährung eines Kredits

    B. Umlaufvermögen


    I. Vorräte

    Roh-,Hilfs- u.
    Betriebsstoffe
    - Rohstoffe gehen unmittelbar in das Endprodukt ein; sie bilden den Hauptbestandteil des Produkts, Hilfsstoffe gehen auch in das Produkt ein, sie sind aber nur ein Nebenbestandteil. Betriebsstoffe gehen nicht in das Endprodukt ein; sie werden aber bei der Herstellung gebraucht, z.B. Schmieröl

    Unfertige Erzeugnisse- Erzeugnisse, die noch nicht fertiggestellt wurden, für die aber bereits Material-, Lohn- und sonstige Kosten aufgewendet wurden

    Fertige Erzeugnisse,
    Handelswaren-
    Bestände der fertigen Erzeugnisse, Handelswaren

    Geleistete Anzahlungen - Anzahlungen an Dritte, bei denen die Lieferung oder Leistung noch nicht ausgeführt wurde

    II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

    Forderungen aus Lieferungen
    und sonstigen Leistungen
    - Geldansprüche gegen Kunden, die Waren gekauft oder Leistungen erhalten, aber noch nicht bezahlt haben

    Sonstige Vermögensgegenstände- alle anderen Forderungen wie z.B. Lohn- und Gehaltsvorschüsse, feststehende Steuerrückzahlungen, Schadensersatzansprüche

    III. Guthaben bei Banken -Guthaben sind Geldforderungen gegenüber Kreditinstituten

    IV. Wertpapiere des UV -
    hierzu gehören Aktien, GmbH-Anteile und Anteile einer KGaA, die keine Beteiligungen darstellen, außerdem alle Arten festverzinslicher Wertpapiere

    Kasse- Bargeld

    C. Rechnungsabgrenzungsposten -dies sind Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die erst nach dem Bilanzstichtag Aufwand werden


    PASSIVA

    A. Eigenkapital - Anteile an Unternehmer bzw. Gesellschafter am ausgewiesenen Vermögen des Unternehmens

    B. Rückstellungen
    - Dies sind Ungewisse Schulden(Verbindlichkeiten), die am Bilanzstichtag zwar dem Enstehungsgrunde nach bekannt sind, nicht aber hinsichtlich der Höhe und Fälligkeit. Bsp: Rückstellungen für Jahresabschlussarbeiten, GewSt, Provisionen

    C. Verbindlichkeiten
    gegenüber Kreditinstituten- Geldschulden gegenüber Kreditinstituten, unterschieden nach den Restlaufzeiten, z.B. Hypothekarkredite, Darlehen, Kontokorrentkredite

    aus Lieferungen und Leistungen
    - Geldschulden des Unternehmens aus dem kauf von Gütern oder Dienstleistungen, gegliedert nach Restlaufzeiten

    aus Schuldwechseln- das Unternehmen hat Waren mit Wechseln bezahlt; das Unternehmen ist Wechselschuldner

    sonstige
    - Hierzu gehören z.B. noch zu zahlende Steuern und Beiträge. Diese Schulden sind nicht begründet durch den Kauf von Waren oder Dienstleistungen, die zum Geschäft gehören

    D. Rechnungsabgrenzungsposten - Hierzu gehören Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die aber erst nach Bilanzstichtag Ertrag darstellen

  • Übung Leasing1Datum13.10.2009 00:41
    Thema von floras87 im Forum Unterlagen Rechnungwesen

    Hinweise: Jahr 01=aktuelles Jahr
    erforderliche ordnungsgemäße Eingangsrechnung mit gesondertem USt-Ausweis liegt
    vor


    Eine Leasinggesellschaft erwirbt eine Maschine für 47.700€ zzgl. USt, die der Hersteller direkt Ihrem Mandanten als Leasingnehmer zusendet.
    Dem bereits am 15.Juli 01 abgeschlossenen Leasingvertrag sind die folgenden Angaben zu entnehmen:
    -während der Grundmietzeit von 36 Monaten besteht keine Möglichkeit, den Leasingvertrag zu kündigen
    -nach Ablauf der Grundmietzeit ist es möglich, die Maschine zu gleichen Bedingungen weiter zu mieten
    -als monatliche Leasingrate ist ein Betrag von 1518 € zzgl. USt vereinbart
    -die monatlichen Leasingraten sind jeweils am 1. eines Monats fällig. Aufgrund einer Einzugsermächtigung werden sie vom Bankkonto Ihres Mandanten abgebucht.

    Welche Buchungen hat ihr Mandant
    a)beim Zugang der Maschine,
    b)zum Zeitpunkt der Abbuchung der Leasingrate

    vorzunehmen, wenn die Maschine lt. Afa-Tabelle eine Nutzungsdauer von 4 Jahren hat?



    LÖSUNG
    Vertragliche Vereinbarungen:
    Grundmietzeit 3 Jahre Mietverlängerungsoption
    Nutzungsdauer 4 Jahre
    Anschaffungskosten 47.700,00 €
    Leasing‐Rate (netto) 1.518,00 € monatlich
    Leasing‐Rate (netto) 18.216,00 € jährlich Rate brutto
    Vertragsbeginn 15.07.2009 21.677,04 €

    Ermittlung des Anteils der Grundmietzeit zu Nutzungsdauer
    GMZ = 75,00 %

    Anschaffungskosten 47.700,00 €
    lineare AfA 1 Jahr 1 1.925,00 €
    Anschlussmiete 1 Jahr 1 8.216,00 €

    Zurechnung erfolgt beim Leasing‐Geber

    a) Buchungen beim Leasinggeber:

    Kauf der Maschine:
    01.02.2001 0440 (0210) Maschinen 47.700,00 €
    1400 (1570) Vorsteuer 9.063,00 €
    56.763,00 € 1800 (1200) Bank

    Eingang der Leasingrate:
    01.02.2001 1800 (1200) Bank 1.806,42 €
    1.518,00 € 4405 (8495) Erlöse aus Leasing
    288,42 € 3800 (1770) Umsatzsteuer

    Abschreibung
    6220 (4830) Abschreibungen 5.962,50 € 0440 (0210) Maschinen

    b) Buchungen beim Leasingnehmer:

    Überweisung der Leasingrate:
    01.02.2001 6840 (4810) Mietleasing 1.518,00 €
    1400 (1570) Vorsteuer 288,42 €
    1.806,42 € 1800 (1200) Bank

  • USt-GrundbegriffeDatum13.10.2009 00:09
    Thema von floras87 im Forum Unterlagen Steuerlehre

    So... Dann will ich mal auch einen Beitrag leisten,damit sich das Forum hier ein bisschen füllt.

    Dazu Materialien aus dem USt-Unterricht (Mecklenburg-Vorpommern)!

    Umsatzsteuer – Grundbegriffe – Teil 1 2008

    Aufmerksamkeiten R12(3) UStR
    Zuwendungen des Arbeitgebers, die nach ihrer Art und ihrem Wert Geschenken entsprechen, die im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden und zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung des Arbeitnehmers führen.Zu den Aufmerksamkeiten rechnen demnach gelegentliche Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 40€ einschließlich Ust (Freigrenze), z.B. Blumen, Genussmittel, Buch, Tonträger, die dem Arbeitnehmer oder seinen Angehörigen aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses zugewendet werden.

    Drittland §1(2a) UStG
    Gebiet, das nicht Gemeinschaftsgebiet ist.

    Erwerbsschwelle §1a(3) UstG
    Gesamtbetrag der Entgelte für innergemeinschaftliche Erwerbe aus allen Mitgliedsstaaten. Sie ist überschritten, wenn:
    • sie im vergangenen Jahr höher als 12.500€ (netto) oder
    • voraussichtlich im laufenden Jahr ebenfalls höher als 12.500€ (netto) ist.

    Halbunternehmer §1a(3) UstG
    Bestimmte Erwerber i.S.d. §1a(3) UstG:
    • Unternehmer, die nur steuerfreie Umsätze tätigen (Vorsteuerausschluss)
    • Kleinunternehmer
    • Land- und Forstwirte, die Pauschalversteuerung nach §24 anwenden
    • Juristische Personen (des öffentl. Rechts), die nicht Unternehmer sind oder den Gegenstand nicht für ihr Unternehmen erwerben

    Lieferung §3(1) UstG
    Verschaffung der Verfügungsmacht über einen Gegenstand

    Ort der unbewegten Lieferung (kein Reihengeschäft) §3(7) UstG
    Lieferung wird dort ausgeführt, wo sich der Gegenstand zur Zeit der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet.
    Ort der bewegten Lieferung §3(6) UstG
    Ort, wo die Beförderung beginnt (Beförderung, Abholung) oder Ort, wo der Gegenstand an einen selbständigen Beauftragten übergeben wird (Versendung).

    Reihengeschäft §3(6) Satz5 UstG
    Mehrere Unternehmer schließen über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte ab und der Gegenstand gelangt bei der Beförderung oder Versendung vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer in der Reihe.

    Sonstige Leistung §3(9) Satz 1 UstG
    Leistungen, die keine Lieferungen sind. Sie können im Tun, Dulden oder Unterlassen bestehen.

    Zahllast

    Umsatzsteuerschuld = Unterschiedsbetrag zwischen Umsatzsteuer-Traglast und abziehbarer Vorsteuer

Inhalte des Mitglieds floras87
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