habe folgenden Fall und versuche eine erste Lösung:
A und B waren im VZ 01 verheiratet, Wohnsitz Berlin. Am 07.05.2001 verstirbt A. B heiratet am 08.12.02 in Las Vegas C. C lebt das ganze Jahr in Los Angeles und zieht am 03.01.03 nach Berlin.
Frage: welche Tarife sind für A,B und C in den Jahren 01-03 anzuwenden ?
Lösungsvorschlag:
VZ 01: A und B können bei Zusammenveranlagung den Splittingtarif wählen, bei getrennter Veranlagung den grundtarif.
VZ 02: B kann das Gnadensplitting bzw. das Verwitwetensplitting anwenden um die Härte zu mildern, die sich aus dem Übergang zum Grundtarif ergibt.
VZ 03: § 26 (1) EStG Nr. 2 ist mit C anwendbar, also Zusammenveranlagung.
Seht ihr das auch so, oder gibt es Änderungsvorschläge ?
Ihnen täte es gut das Forum schleunigst zu verlassen, sonst verkraulen Sie hier mit Ihren dämlichen Äusserungen die unerfahrenen Leute, die sich nicht trauen zu fragen.
Hr. müller betreibt eigene Bäckerei in Berlin in einem ihm gehörenden Haus (gemischt genutztes Grundstück), auf Steuerbefreiungen hat er verzichtet (§9 UStG)
Für den Monat Februar 2008 ergeben sich folgende Geschäftsvorfälle:
1.) Verkauf von Backwaren im Ladengeschäft in Berlin, netto 6.000 €
2.) Lieferung von Backwaren an die Kunden in Berlin und Umgebung, netto. 4.000 €
3.) Verkauf von alkoholischen Getränken im Ladengeschäft in Berlin, netto 200 €
4.) Verkauf von Backwaren auf dem Wochenmarkt in Straßburg/Frankreich, netto 2.000 €
5.) Das gemischt genutzte Grundstück wird wie folgt genutzt: a) Erdgeschoss, eigenes Ladengeschäft, monatlicher Mietwert 1.000 € b) 1.OG, vermietet an einen Steuerberater, Monatsmiete netto 1.000 € c) 2.OG, vermietet an Azubi des Steuerberaters,Monatsmiete 800 € 6.) An Vorsteuern sind im Februar 2008 angefallen: a) für Materialeinkauf (Mehl,Eier), 500 € b) für den Umbau des EG seines Hauses, 280 € c) für eine Dachreparatur seines Hauses, 528 € Von den Vorsteuerbeträgen, die mit den Mischumsätzen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, gilt als Verteilungsscglüssel die Wohnfläche: EG 100 qm 1.OG 100 qm 2.OG 100 qm gesamt 300 qm
Wie hoch ist die Umsatzsteuerzahllast für den Monat Februar ?
Thema von schmusie im Forum Hilfe bei Rechnungswesen
Hallo,
noch ein problem: unternehmer b hat im ausland maschine für den betrieb erworben. als die kaufpreisverpflichtung zu passivieren war, hatte der kurswert (ausländische währung in euro umgerechnet) 152.000 euro betragen. am 31.12.2008 besteht die kaufpreisschuld noch immer. aufgrund von kursschwankungend der währung beträgt der in euro umgerechnete wert der verbindlichkeit am 31.12.2008 158.000 euro. zum zeitpunkt der bezahlung beträgt der kurswert 152.000 euro (im jahr 2009 vor bilanzaufstellung für 2008).
wie ist die kaufpreisschuld am 31.12.2008 zu bewerten ?
Thema von schmusie im Forum Hilfe bei Rechnungswesen
Hallo,
folgendes Problem:
unternehmer a nimmt zur finanzierung eines betrieblichen lkws einen kredit in höhe von 250.000 euro auf, bekommt von der bank aber nur 245.000 euro, weil gebühren einbehalten werden. bis zum 31.12.2008 sind noch keine tilgungen erfolgt. mit welchem betrag ist das darlehen am 31.12.2008 zu bewerten ?
ich meine mit 250.000 euro, da laut 253 hgb verbindlichkeiten mit dem rückzahlungsbetrag anzusetzen sind, oder ?
Eine Maschine wurde im Januar 2006 zu AK 250.000 € erworben und seit dem ausschließlich betrieblich genutzt. Die Abschreibung wurde linear vorgenommen (Nutzungsdauer 8 Jahre). Am 31.12.2008 beträgt der Teilwert der Maschine 110.000 Euro. Der Wert ist nachhaltig gesunken. Mit welchem Wert ist die Maschine am 31.12.2008 anzusetzen ?
Ich glaube es gibt da eine Formel mit der halben Restnutzungsdauer oder so ähnlich.
Thema von schmusie im Forum Hilfe bei Rechnungswesen
hallo, ich habe bewertungstechnische fragen und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
1.) ein händler hat am 01.10.2008 waren für 100.000 euro zzgl. ust eingekauft. die hälfte der waren sind bis zum bilanzstichtag verkauft. wie sind die waren am 31.12.2008 zu bewerten, wenn der marktpreis(teilwert) am bilanzstichtag a) um 10% gestiegen, b) um 10% gefallen ist ?
2.) Folgende Warenbestände existieren: ware 1: anschaffungskosten 15.000 euro, teilwert: 14.000 euro ware 2: anschaffungskosten 6.000 euro, teilwert 7.000 euro wie sind die waren zu bewerten, wenn voraussichtlich dauernde wertminderungen vorliegen ?
3.) ein unternehmer hat aktien als betriebsvermögen im anlagevermögen bilanziert. die ak haben 50.000 euro 1998 betragen. mit diesem wert sind die aktien auch bisher bilanziert. am 31.12.2008 beträgt der kurswert der aktien 45.000 euro. es kann davon ausgegangen werden, dass der kurswert wieder steigen wird.
also, ich hoffe jemand kann mir da weiterhelfen. für eure mühe jetzt schon mal vielen dank.
brauche dringend eure Hilfe. Eigentlich ist es einfach aber ich komm nicht drauf. Folgender Sachverhalt:
Ein Mandant ist ledig und hat einen Gesamtbetrag der Einkünfte von 100.000 Euro. Wie hoch ist der als Sonderausgaben abzugsfähige Betrag bei folgenden Aufwendungen:
Wissenschaftliche Zwecke 6.000 Euro Kirchenspenden 8.000 Euro Politische Partei 500 Euro Unabhängige Wählervereinigung 500 Euro
Mein Problem stellt die Behandlung der beiden unteren Spenden dar, da ich absolut auf Kriegsfuss mit dem § 34 g EStG stehe. Wer kann mir da weiterhelfen ?