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  • Praxis Buchen VerrechnungskontoDatum05.09.2010 00:45
    Foren-Beitrag von Dolion im Thema Praxis Buchen Verrechnungskonto

    Zitat von juli66
    Wer kann mir helfen !!

    geht das euch auch so das Ihr bei Euren buchungen in der Praxis noch nicht sicher
    seit ob das auch so richtig ist mein Steuerberater kontrolliert das, aber trotzdem bin ich mir nicht so
    sicher.
    Z. B. ist mir das Verrechnungskonto wenn ich von einem Mandanten keine Kasse keine Bank soll ich auf das Verrechnungskonto
    buchen. Ich habe einfach die Erlöse wieder Soll gebucht und die Aufwendungen und Einkäufe im Haben.
    Inder Lohn und Gehaltsabrechnung müßte mans aber umgekehrt machen da die bank ja weniger werden soll also sind die gehälter
    Aufwendungen im Soll zu buchen weil sie in der Bank im Haben sind.
    Oder verstehe ich das falsch.

    Wer kann mir helfen !!!



    Vom Grundsatz her kannst du die folgendes merken:

    ETRÄGE SIND IMMER IM HABEN ZU BUCHEN

    AUFWENDUNGEN IMMER IM SOLL

    Aber deine Beschreibung kann ich nicht genau verstehen, denn demnach müsstest du außer deine Bank alles falsch herrum gebucht haben ?!

  • abschreibungDatum05.09.2010 00:21
    Foren-Beitrag von Dolion im Thema abschreibung

    Zitat von Lynzie
    Hy

    also als Kleinunternehmer schreibt man vom Bruttobetrag ab.

    Als Landwirt vom nettobetrag (wobei ich mir hier nicht 100%ig sicher bin)


    gruß



    Für die Frage ob man vom Brutto oder Nettobetrag abschreibt, ist einzig allein vom Vorsteuerabzug abhängig. Bist du Umsatzsteuerpflichtig und hast Vorsteuer gezogen, dann schreibst du natürlich nur Netto ab. Kommt kein Vorsteuerabzug in Betracht, dann vom Bruttobetrag.

  • Darlehenszinsen als WerbungskostenDatum05.09.2010 00:16
    Foren-Beitrag von Dolion im Thema Darlehenszinsen als Werbungskosten

    Zitat von
    BFH-Urteil vom 25.7.2000 (VIII R 35/99) BStBl. 2001 II S. 698

    ließ dir bitte nochmal die daten von dem urteil durch welches datum steht da und wann wurde die abgeltungssteuer eingeführt?



    In dem Urteil oder in meiner Beschreibung geh es in diesem Punkt doch garnicht um die Abgeltungssteuer sondern um Gesellschafterstellungen. Und daran hat sie auch mit der Abgeltungssteuer nichts geändert. Also wenn, dann bitte ganz lesen.

  • Darlehenszinsen als WerbungskostenDatum05.06.2010 11:04
    Foren-Beitrag von Dolion im Thema Darlehenszinsen als Werbungskosten

    Ich hoffe das du im Rest deiner Arbeit gewissenhafter recherchierst als hier.

    LG

  • Aber wie willst du denn privates lernen in deinen Lebenslauf bekommen ? Das schaffst du nicht und somit sieht es der potentielle Chef nicht und du hast einen Nachteil gegenüber anderen bewerbern. Also zählt hier noch die Quantität.

  • Der wichtige Siedepunkt ist bei der Quantität, das du sie inhaltlich auch drauf hast.

    Denn Chefs fragen in Grundzügen deine Fortbildungen fachlich ab, und wenn du da antworten kannst, machst du aus Quantität schnell Qualität. Das ist der wichtige Kasus Knaktus

  • Was ist das für eine unqualifizierte Antwort ?

    Wenn er mit dem Haus z.B. eine GmbH Sachgründung macht, kann es keine Liebhaberei mehr sein. Aber ob es dann Steuervorteile bringt mag ich bezweifeln bzw. müsste fix nachgerechnet werden.

  • Betriebswirt Abendschule kostenlos??Datum07.05.2010 00:42
    Foren-Beitrag von Dolion im Thema Betriebswirt Abendschule kostenlos??

    Komme auch aus Dortmund ;-)

  • Wie wichtig Seminare werden können wirst du merken wenn du dich bewirbst. Quantität zählt doch noch mehr als man denkt.

  • Bewertung KaufpreisschuldDatum07.05.2010 00:38
    Foren-Beitrag von Dolion im Thema Bewertung Kaufpreisschuld

    Also die Aktivierung des Anlagengutes sollte ja klar sein. Nicht mehr als Anschaffungskosten - also 152.000,00 €

    Die Passivierung der Verbindlichkeit würde ich jedoch auch mit 152.000,00 € ansetzen. Denn da vor Bilanzaufstellung die Wertaufhellende Tatsache greift, das die Kursschwankung nur von vorrübergehender Dauer ist, ist keine höhere Bewertung der Verbindlichkeit vorzunehmen. 100% sicher bin ich aber auch nicht.

    Aber logisch ist halt die Wertbegründende Tatsache tritt vor dem 31.12 auf (also die Kursschwankung) und die Wertbegründende (nur vorrübergehende Schwankung) vor Bilanzaufstellung.

  • Betriebswirt Abendschule kostenlos??Datum29.04.2010 01:24
    Foren-Beitrag von Dolion im Thema Betriebswirt Abendschule kostenlos??

    bei uns in Dortmund ? :-)

  • Einfach zu deinen Chefs hingehen und fragen: Ob eigentlich für die Möglichkeit besteht Seminare zu besuchen ?

    Damit kannst du nichts falsch machen. Mach dir da um das finanzielle mal keine Sorgen, sonst würde deine Kanzlei nicht ausbilden ;-)

  • Wie viel Tage Urlaub habt ihr?Datum20.04.2010 08:28
    Foren-Beitrag von Dolion im Thema Wie viel Tage Urlaub habt ihr?

    In der Steuerkanzlei wahren es 30. In der Industrie liegt es meist beim mindesten.

  • ArbeitszeitDatum20.04.2010 08:27
    Foren-Beitrag von Dolion im Thema Arbeitszeit

    Bei mir waren es in der Ausbildung auch 38,5 offizielle Stunden. Ich denke das ist normal. In der praxis werden es dann aber weniger als 38,5 - da eure Berufsschule mit eingerechnet ist und in den meisten Fällen der Arbeitgeber an 1 der Schultage euren Nachmittag zum lernen frei stellt. So war es hier im Raum zumindestens praxis.

  • Betriebswirt Abendschule kostenlos??Datum19.04.2010 20:13
    Foren-Beitrag von Dolion im Thema Betriebswirt Abendschule kostenlos??

    An welcher Schule bist du ?

  • Vorstellung!Datum18.04.2010 21:04
    Foren-Beitrag von Dolion im Thema Vorstellung!

    Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

    ich habe lange eine Basis gesucht wo mann einmal mit gleichgesinnten Schreiben kann, und habe dann dieses Forum gefunden.
    Ich bin 24 Jahre alt und komme aus Dortmund. Ich bin bereits ausgebildeter Steuerfachangestellter und habe im IFU Institut und der Hochschule Niederrhein meine Fortbildung zum Zertifizierten FInanzbuchhalter erworben.
    Ich habe, was viele hier anscheinend auch überlegen, den Sprung in die Industrie in Angriff genommen. Als Steuerfachangestellter bekommt man hier sehr interessante stellen.
    Fragt einfach wenn ihr noch etwas wissen wollt.

    Liebe Grüße

  • Darlehenszinsen als WerbungskostenDatum18.04.2010 20:35
    Foren-Beitrag von Dolion im Thema Darlehenszinsen als Werbungskosten

    Gehen wir das Problem einmal systematisch an:

    1. Vorraussetzungen für Werbungskosten
    a)Werbungskosten entstehen nur bei den Überschusseinkünften. Da Einkünfte aus Kapitalvermögen hier vorliegen, ist dieser Punkt gegeben.
    b)Werbungskosten sind Ausgaben die zur Erziehlung von Einkünften in der jeweiligen Einkunftsart dienen. Entscheidend ist hier ein objektiver Zusammenhang nicht eine subjektive Notwendigkeit. Also kommen hier die Fragen auf dienen unsere Ausgaben zur Erzielung von Kapitaleinkünften. Als Gesellschafter erziehlt er Einnahmen aus Kapitalermögen, sollte es der Firma schlecht gehen werden keine Einkünfte erzielt. Der Erhalt der Einkünfte wird somit durch das Darlehen erzielt. Also ist dem eine Einnahmenabsicht zu entnehmen. Ist diese nun auch objektiv ? Um hier eine Riesen Ausflucht zu vermeiden, heisst das im Normalfall das die Ausgaben üblich, notwendig und zweckmäßig seien müssen. Ist es üblich sein Kapitalvermögen mit einem Darlehen vor dem Aus zu bewahren ? JA - Ist es notwendig (zur weiteren Einkunftserziehlung) ? JA - und ist es dem Zweck entsprechend ? JA. Also können wir schonmal festhalten das wir eventuell Werbungskosten haben.

    2. Die Abzugsfähigkeit und Besonderheit der Gesellschafterstellung
    a) Da wir uns hier über einen beherrschenden Gesellschafter unterhalten kommen einige Besonderheiten auf uns zu. Das ganz banale vorab - Der Gesellschafter der meist auch Geschäftsführer ist muss sich im Vertrag vom §181 BGB befreit haben, sodass er mit sich selber Geschäfte machen kann. Ist dies nicht der Fall, kann er das Darlehen zwar als Kapitaleinlage in die Gesellschaft tätigen, aber ein Darlehen in der Gesellschaft darf nicht entstehen, da die Gesellschaft keine Zinsen an ihn auszahlen darf, da die rechtliche Grundlage fehlt. Also wenn nicht von §181 BGB befreit ist hier Ende mit Darlehen.
    b) Wenn beherschende Gesellschafter-Geschäftsführer Ihrer Gesellschaft ein Darlehen geben, kann es schnell in eine verdeckte Einlage bzw. die Zinsen in eine verdeckte Gewinnausschüttung führen. Entscheidend sind hier 2 wichtige Punkte. 1) Sind die Konditionen marktüblich ? Da die Konditionen der Darlehensgebenden Bank übernommen wurden, muss dies Zwangsläufig marktüblich sein. 2) Die Darlehensvereinbarung muss vor der Abwicklung geschehen sein. Also sollte erst nach der Zuführung des Geldes in die Gesellschaft der Darlehensvertrag verfasst werden, so ist auch hier Ende mit Darlehen und es geht wieder in die Kapitaleinlage. Folge keine Zinsen und Ende der Werbungskostenfrage.

    Nun sind wir auf dem Standpunkt das 1. Werbungskosten vorliegen würden und 2. diese auch abzugsfähig werden wenn Gesellschaftsrechtliche Vorschriften beachtet wurden.

    Nun kommen aber noch 2 weitere Punkte:
    1) Den oberen Teil hätten wir mit einem BFH Urteil abkürzen können. Das etwas ältere aber noch aktuelle BFH-Urteil vom 25.7.2000 (VIII R 35/99) BStBl. 2001 II S. 698 unter Verweis auf die Paragraphen EStG § 12 Nr. 1 und 2, § 19, § 20 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 7, § 21 Abs. 2. teilt uns Sinngemäß folgendes mit:
    Sind die Vorraussetzungen welche wir oben besprochen haben gegeben so handelt es sich um Werbungskosten aus Kapitalvermögen, wenn aber auch die erhaltenen Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt werden. Abzugsfähig sind die Zinsen aber nur in der Höhe des Gesellschaftsanteil. Ist er also nur 80% Beteiligt, so sind auch nur 80% der Zinsen als WK abzugsfähig. Die Zinserträge bleiben jedoch voll Steuerpflichtig.

    2) Nun kommt aber die zu diesem Zeiptpunkt noch nicht bekannte Abgeltungssteuer. Diese sagt das alle Zinsen etc. nun in voller Höhe ohne Werbungskosten mit 25% versteuert werden. Abgezogen werden darf nurnoch der Freibetrag. Sieht also schlecht für uns aus. Aber denkste.
    Zur Vermeidung von Gestaltungen werden Zinsen aus Darlehen an nahe stehende Personen oder aus Gesellschafterdarlehen bei Kapitalgesellschaften (ab 10 %iger Beteiligung) nicht der Abgeltungssteuer unterworfen. Bei ihnen wird der Regeleinkommensteuersatz angewendet, dadurch können die tatsächlichen Werbungskosten abgezogen werden und die Verrechnung mit anderen Einkünften ist möglich.


    FAZIT:

    1. Ja wir haben Werbungskosten
    2. Die erhaltenen Zinsen werden Einkünfte aus Kapitalvermögen die Aufgrund der Beteiligung von mehr als 10% nicht der Abgeltungssteuer unterliegen
    3. Die gezahlten Zinsen werden als Werbungskosten abzugsfähig, maximal jedoch in dem prozentualen Anteil der Beteiligung des Darlehensgeber an der Gesellschaft.
    4. Liegt die Beteiligung unter 10% kommt auch die Abgeltungssteuer hinzu und die Zinsen werden garnicht mehr abzugsfähig.
    5. Handelsrechtliche Vorschriften für Gesellschafterdarlehen sind zwingend zu beachten.


    LG

  • steuerberatende BerufeDatum18.04.2010 19:51
    Foren-Beitrag von Dolion im Thema steuerberatende Berufe

    Hallo Liri, (ich denke im ganzen Liridona ?)
    Die Aufgaben der Steuerberatenden Berufe sind in den letzten Jahren sehr vielfältig geworden. Es ist nicht mehr das einfache erstellen von Steuererklärungen und beraten der Optimierung. Mandanten ziehen Steuerberater immer mehr heran um selbst Private Entscheidungen zu diskutieren. Einen guten Grundüberblick über den Steuerberater und seine Tätigkeit gibt dir der Wikipedia Artikel
    http://de.wikipedia.org/wiki/Steuerberater
    Wesentliche Vorschriften sind dagegen sehr viel interessanter und spezifischer. Hier sollte dir die Verschwiegenheit sofort in den Kram kommen, ebenso wie die Beschränkung der Berufsfreiheit. Also wer das in welchem Umfang steuerberatend tätig werden. Dies steht erstaunlicherweise im Artikel 12 Abs.1 Grundgesetz. Alle weiteren ausführungen hierzu beinhaltet jedoch das Steuerberatungsgesetzt.
    Diese kannst du alle bei Juris im Internet einsehen.
    Wenn du an diesen Punkten ansetzt und bei Aussagen die du liest weiter recherchierst wirst du schnell Material für ein ganzes Buch haben.

    Liebe Grüße
    Chriss

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