Also:
Nr. 1-5b sehe ich genauso, das ist richtig.
Nr. 5c Keine USt-pflichtige Vermietung möglich, da es nicht an einen Unternehmer vermietet wird.
Nr. 6a Leicht mißverständliche Bezeichnung, aber "an Vorsteuern angefallen" -> somit 500 EUR Vorsteuerabzug
Nr. 6b Voller Vorsteuerabzug i.H.v. 280 EUR, da das EG ja sein Unternehmen ist (unterliegt ja keinen Mischumsätzen, da EG vollstens sein Laden )
Nr. 6c Zu 2/3 v. 528 EUR abzugsfähig, da EG und 1. OG zum Vorsteuerabzug berechtigen, und die Dachreparatur das gesamte Haus betrifft.
Sonst schon gut gelöst. 
Bei Fragen, einfach fragen.