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  • Renten FBDatum12.02.2009 08:19
    Foren-Beitrag von Steuerkäptn im Thema Renten FB

    Die Rente gehört zu den Sonstigen Einkünften nach § 22 EStG.

    Aber wie schon gesagt, bräuchten wir noch ein paar Infos

  • UmsatzsteuerzahllastDatum02.12.2008 08:02
    Foren-Beitrag von Steuerkäptn im Thema Umsatzsteuerzahllast

    Also:

    Nr. 1-5b sehe ich genauso, das ist richtig.

    Nr. 5c Keine USt-pflichtige Vermietung möglich, da es nicht an einen Unternehmer vermietet wird.

    Nr. 6a Leicht mißverständliche Bezeichnung, aber "an Vorsteuern angefallen" -> somit 500 EUR Vorsteuerabzug

    Nr. 6b Voller Vorsteuerabzug i.H.v. 280 EUR, da das EG ja sein Unternehmen ist (unterliegt ja keinen Mischumsätzen, da EG vollstens sein Laden )

    Nr. 6c Zu 2/3 v. 528 EUR abzugsfähig, da EG und 1. OG zum Vorsteuerabzug berechtigen, und die Dachreparatur das gesamte Haus betrifft.

    Sonst schon gut gelöst.
    Bei Fragen, einfach fragen.

  • DarlehensverbindlichkeitDatum12.10.2008 05:14
    Foren-Beitrag von Steuerkäptn im Thema Darlehensverbindlichkeit

    Richtig, Bewertung mit dem Rückzahlungsbetrag -> 250.000,00 EUR

  • Sonderausgabenabzug politische ParteienDatum03.10.2008 06:31

    Richtig, genau so ist es. Allerdings nur für die politischen Spenden. Du musst bei politischen Spenden also erstmal den §34 g EStG prüfen und dann §10 b EStG.

    Für die anderen Spenden besteht nach wie vor ganz normal der Sonderausgaben-Abzug.

  • Sonderausgabenabzug politische ParteienDatum03.10.2008 01:25

    Hallo!

    Hier wird der §34g wie folgt geknackt:

    Die Ermäßigung nach §34 g Satz 2 EStG sieht eine max. Ermäßigung i.H.v. 825,00 EUR vor (für einen ledigen). Um diese Ermäßigung zu erhalten musst du das doppelte an Spenden geleistet haben –> also 1.650 EUR Höchstbetrag nach § 34g EStG (50% der Aufwendungen
    sind ja abzugsfähig).

    Also in deinem Fall ein Höchstbetrag von 1.650 EUR. Deine beiden Spenden (500 EUR für politische Partei und 500 EUR für Wählervereinigung) liegen also insgesamt unter dem Höchstbertrag, sodass die Spenden voll als Steuerermäßigung nach § 34g EStG in Anspruch genommen werden können.

    Nur der über 1650 EUR (bzw. 3300 EUR bei Zusammenveranlagung) übersteigende Wert wird als Sonderausgaben nach §10 b EStG in Abzug gebracht.

    Lösung also:

    1000 EUR Spenden gesamt, davon 50% als Steuerermäßigung abzugsfähig, somit 500 EUR.

    Beachte aber: Die Speden an Unabhängige Wählervereinigungen sind nur im Rahmen des §34 g EStG abzugsfähig, nicht als Sonderausgaben!

    Ich hoffe ich konnte helfen,
    sonst einfach fragen.

  • Ausbildungsgehalt?Datum02.10.2008 22:53
    Foren-Beitrag von Steuerkäptn im Thema Ausbildungsgehalt?

    Schwankt eben doch alles sehr. So auch nach der Ausbildung. Eine Bindung an einem Tarifvertrag gibt es ja (leider) nicht.

  • FächerDatum02.10.2008 22:51
    Foren-Beitrag von Steuerkäptn im Thema Fächer

    Zitat von meminho
    Vielleicht weil vieles in Steuerlehre im Gesetz wieder zu finden ist...?! Man muss halt nur wissen was wo steht und wann zur Anwendung kommt


    Hat eben alles System

    Awl wird wohl deshalb so schlecht abschneiden, weil man es doch sehr selten in der Praxis hat. Wer prüft schon nen Kaufvertrag o.ä.

  • FächerDatum30.09.2008 07:37
    Foren-Beitrag von Steuerkäptn im Thema Fächer

    Sehe ich genauso :)

    Allerdings war mein bestes Prüfungsfach Steuerlehre...

  • Lohnabrechnung mehrere MinijobsDatum30.09.2008 07:35

    Ich gehe jetzt mal davon aus, dass sie nicht noch eine Hauptbeschäftigung hat.

    Warum sind dann alle Minijobs Steuer- und SV-pflichtig? Du kannst doch einen Minijob neben einer anderen voll versicherungspflichtigen haben.

    Dann ist der eine Job ein Minijob, und der andere wird ganz normal als sozialversicherungspflichtige und steuerpflichtige Beschäftigung (ggf. Gleitzone)abgerechnet. Muss nur geklärt werden, welcher AG das ganze wie abrechnet.

  • AfADatum27.09.2008 22:38
    Foren-Beitrag von Steuerkäptn im Thema AfA

    Die Neuregelung für die GWGs betrifft allerdings nur die "Gewinneinkünfte" (§ 13 bis § 18 EStG). Bei den "Überschusseinkünften" (§ 19 bis 22 EStG) bleibt es kurioser Weise bei der alten Regelung, die Grenze von 410,00 EUR netto.

  • UmfrageDatum27.08.2008 04:29
    Foren-Beitrag von Steuerkäptn im Thema Umfrage

    Find das Forum auch echt super, speziell weil es von dieser "Sorte" auch nicht viele im Netz gibt.

    Es könnte ruhig noch etwas mehr Besuch sein. Aber das hängt wohl am Beruf selber.

  • VeranlagungsschemaDatum15.08.2008 04:32
    Foren-Beitrag von Steuerkäptn im Thema Veranlagungsschema

    Was genau meinst du mit Veranlagungschema? Die grobe Berechnungsliste, wie du zum z.v.Einkommen kommst?

  • SteuernDatum06.08.2008 07:26
    Foren-Beitrag von Steuerkäptn im Thema Steuern

    Werd ich gleich mal morgen mit in die Kanzlei nehmen!

  • Vorstellung!Datum06.08.2008 07:17
    Foren-Beitrag von Steuerkäptn im Thema Vorstellung!

    Hallo!

    Dann möchte ich mich auch mal hier im Forum anmelden.

    Mein Name ist Patrick und komme aus einem netten Örtchen in der Nähe von Hannover und arbeite in einer Beraterkanzlei. Ich habe meine Steuerfachangestellten-Prüfung in 2006 sehr erfolgreich abschließen können. Aus Anerkennung habe ich sogar von der Steuerberaterkamemr Niedersachsen ein 3-jähriges Stipendium geschenk bekommen, mit dem ich 3 Jahre lang an diversen Fortbildungen teilnehmen kann und ich finanziell unterstützt werde. Ein sehr nette Sache, wie ich finde, der ich auch halbwegs nachkomme.

    Genau wie DDC bin nun auch am überlegen, meinen Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirten zu machen. Allerdings bin ich momentan doch ein wenig enttäuscht über die derzeitigen Verdienstmöglichkeien, was mich auch zurückschreck vor einer Weiterbildung im Steuerbüro. Der Weg in die Industrie macht einem da auch schon so manches Mal Kopfzerbrechen. Der Betriebswirt wäre sicher auch noch eine gute Alternative, über die ich mal nachdenke.

    So bis dahin erstmal, hoffentlich liest man sich bei den ein oder anderen Beiträgen hier im Forum

    Viele Grüße Patrick

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